Published January 23, 2019 | Version v1
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Prioritätsnachweis des Urhebers durch blockchainbasierten Zeitstempel

  • 1. Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • 2. Universität Konstanz
  • 3. Universität Konstanz & Wuppertal

Description

Abstrakt

Der Urheber eines Werks genießt bereits mit der Schöpfung urheberrechtlichen Schutz. Im Gegensatz zum Patent- oder Markenrecht sind keine formellen Voraussetzungen, wie beispielsweise eine Eintragung in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt, für das Entstehen des Urheberrechtsschutzes erforderlich. Sofern Formalien nicht verlangt werden, haben sie auch keine schutzbegründende Funktion. Somit stellt sich die Frage, wie der Urheber eines Werks im Falle eines Rechtsstreits nachweisen kann, dass er das Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits geschaffen hatte. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ergeben sich für technikaffine Plagiatoren vielfältige Manipulationsmöglichkeiten. So genügen regelmäßig wenige Klicks, um den Autor und den Entstehungszeitpunkt eines digitalen Dokuments zu ändern. Zum sicheren Nachweis der Priorität sollte der digitale Inhalt daher mit einem manipulationssicheren Zeitstempel versehen werden. Anknüpfend an diese Prämisse stellt der Beitrag zunächst den Zeitstempeldienst „OriginStamp“ (https://originstamp.org) vor. Beim Zeitstempeldienst „OriginStamp“ wird eine Blockchain zur Erstellung und Speicherung von manipulationssicheren Zeitstempeln für digitale Inhalte verwendet, indem der Hash einer Datei in den Transaktionsdatensatz der Kryptowährung integriert wird. Anschließend wird in rechtlicher Hinsicht die Frage erörtert, ob eine Transaktion in einer Blockchain-Datenbank – wie beim Zeitstempeldienst „OriginStamp“ – die Voraussetzungen an einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel gem. Art. 42 Abs. 1 eIDAS-Verordnung[1] erfüllt. Besondere internationale Aktualität erfährt die Thematik durch die kürzlich veröffentlichten Grundsätze des Supreme People’s Court of China zur gerichtlichen Verwertbarkeit digitaler Daten. Der Oberste Volksgerichtshof der Volksrepublik China stellte fest, dass digitale Daten als taugliche Beweismittel vor Gericht bestand haben, wenn sie unter Einsatz der Blockchain-Technologie mit manipulationssicheren Zeitstempeln versehen werden.[2]D

[1] Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.

[2] Vgl. https://www.scmp.com/tech/article/2163487/china-accepts-blockchain-verification-evidence-courtroom.

Notes

The service Originstamp is available at www.originstamp.org

Files

Prioritätsnachweis des Urhebers durch Blockchain-Technologie.pdf

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