Curation Policy
Schwerpunkt Thurgau
ThOR enthält sowohl digital publizierte als auch digitalisierte Dokumente mit Bezug zum Kanton Thurgau, dies im Hinblick auf die Urheberin oder den Urheber, das Thema oder den Produktionsort.
Einreichung von Dokumenten
Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann Dokumente, deren Urheberrechte sich in ihrem Besitz befinden[1], direkt an ThOR übermitteln. Die Einreichung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsbibliothek Thurgau auf den Bezug zum Kanton Thurgau sowie die Einhaltung der untenstehenden Kriterien geprüft.
Technische Anforderungen und Open Access
Die Dateiformate sollen möglichst den Empfehlungen der Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen (KOST) entsprechen, um die zukünftige Lesbarkeit zu gewährleisten. Für eine Annahme der Einreichung wird vorausgesetzt, dass die Dokumente für alle Personen gleichermassen zugänglich gemacht werden. Erwünscht ist, dass die Dokumente unter offenen Lizenzen wie CC BY oder CC0 veröffentlicht werden.
Minimale Anforderungen an die Metadaten
Die Datensätze in ThOR müssen die folgenden Mindestanforderungen an die Metadaten erfüllen:
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Publication date |
Publikationsdatum (nicht Digitalisierungsdatum) der Publikation. Sofern nicht genauer bekannt, wird das Jahr JJJJ-01-01 ergänzt. |
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Title |
Titel und Untertitel im Format: Titel : Untertitel |
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Authors |
Urheber sind mit der korrekten GND-Autorität verknüpft, sofern vorhanden. Falls noch keine GND-Autorität existiert, sind die Lebensdaten im Format: Nachname, Vorname (JJJJ-JJJJ) anzugeben. Bei mehr als drei Verantwortlichen pro Funktion liegt es im eigenen Ermessen, ob und wie viele zusätzliche Verantwortliche angegeben werden. Thurgauer Verantwortliche werden in jedem Fall erfasst. |
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Language |
Sprache(n) der Publikation |
Inhaltliche Kuratierung
Dokumente, die erwiesenermassen gegen Gesetze oder die Verfassung verstossen, indem sie beispielswiese zu Gewalt und Hetze aufrufen oder diskriminierende Inhalte verbreiten, werden ausgeschlossen. Für alle Inhalte gelten zudem die Allgemeinen Richtlinien und Nutzungsbedingungen von Zenodo.
[1] Bei wissenschaftlichen Arbeiten wie Seminararbeiten oder Dissertationen liegen die Rechte vielfach bei der gradverleihenden Institution. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass die Rechteverhältnisse vor dem Veröffentlichen geklärt sind.