Open-Access-Policy der HfH
Die HfH ist Mitunterzeichnerin der «Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen». Sie unterstützt und fördert das Prinzip des offenen elektronischen Zugangs (Open Access) zu den Publikationen ihrer Angehörigen. Dadurch ist sie in der Überzeugung, dem Wissenstransfer zu dienen und den Wirkungsgrad der in ihrer Einrichtung geleisteten Forschung zu maximieren. Wegleitend für die HfH ist zudem die «Nationale Open Access Strategie für die Schweiz», welche am 31. Januar 2017 durch swissuniversities verabschiedet wurde.
Die HfH beschliesst folgende Richtlinien:
1. Die HfH verpflichtet ihre Mitarbeitenden, eine vollständige Fassung aller veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten und die entsprechenden bibliographischen Daten im Repositorium der HfH zu hinterlegen («green open access»). Die wissenschaftlichen Arbeiten werden dort als Open Access öffentlich zugänglich gemacht, solange dem keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen. Siehe dazu die Richtlinien zum Repositorium(tbd)
2. Die HfH empfiehlt ihren Mitarbeitenden zu Publikationszwecken ausschliesslich «einfache Nutzungsrechte» an die Verlage zu übertragen. Sie erwartet eine Zweitveröffentlichung auf dem Repositorium der HfH nach Ablauf der üblichen Embargofrist.
3. Die HfH ermuntert ihre Mitarbeitenden, ihre wissenschaftlichen Arbeiten in einer Open-Access-Zeitschrift zu publizieren, in der Annahme, dass eine geeignete vorhanden ist («gold open access»).
4. Die HfH beteiligt sich an den anfallenden Publikationskosten. Siehe dazu die Richtlinien zur Förderung von Open Access an der HfH.
5. Die Publikations- und Forschungsfreiheit wird durch diese Richtlinie nicht eingeschränkt.