Das Tessiner Handwerksgesetz im Lichte des Freizügigkeitsrechts
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Der Kanton Tessin hat Anfang 2016 ein neues Gesetz über den Handwerksberuf erlassen, wonach sämtliche im Kanton Tessin tätigen Handwerksunternehmen verpflichtet sind, sich in einem Register einzutragen. Die Eintragung ist an verschiedene fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft, die der Betriebsinhaber erfüllen muss. Dieser Beitrag untersucht die Vereinbarkeit des kantonalen Gesetzes mit dem Binnenmarktgesetz (BGBM), der Wirtschaftsfreiheit (BV) und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Die Anforderungen des BGBM und des FZA führen dazu, dass verschiedene Pflichten des kantonalen Gesetzes gegenüber Handwerksunternehmen aus anderen Kantonen und aus der EU nicht durchgesetzt werden dürfen. Auch mit Blick auf die Wirtschaftsfreiheit ist das kantonale Gesetz problematisch.
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