Familienrat im zivilrechtlichen Kindesschutz: Ein Beitrag zur Etablierung des Familienrates in der Schweiz mittels quantitativer Forschung
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Der Familienrat ist eine Haltung und ein Verfahren, der ursprünglich aus Neuseeland kommt und heute auch in anderen europäischen Ländern vermehrt angewendet wird. Die Autorinnen dieser Arbeit, Nevita Zettwoch und Melanie Zingg, wollen mit der vorliegenden Bachelorarbeit den Familienrat aus Sicht der Sozialen Arbeit untersuchen. Dabei werden, nach dem Klären der Begrifflichkeiten und der Kontextualisierung im zivilrechtlichen Kindesschutz, theoretische Grundlagen aufgezeigt, welche für eine vermehrte Beauftragung des Familienrates sprechen. Unterschiedliche Ansätze wie die Partizipation und Selbstbestimmung, Empowerment und Ownership, Lebensweltorientierung und die Systemische Beratung zeigen die Qualitäten des Familienrates. Zur Beantwortung der Forschungsfrage «Aus welchen Gründen ist der Familienrat im zivilrechtlichen Kindesschutz in der Schweiz wenig verbreitet?» wurde eine quantitative Online-Umfrage durchgeführt, welche an alle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden der Schweiz gesendet wurde. Die Ergebnisse der Umfrage wurden im Anschluss ausgewertet und dargestellt. Es zeigen sich unterschiedliche Gründe, welche dazu führen, dass der Familienrat in der Schweiz noch nicht weit verbreitet ist. Zum einen sind dies personelle Gründe wie die fehlende Motivation oder Kooperation der Familien. Zum andern sind dies strukturelle Gründe wie beispielsweise eine aufwändige Organisation oder eine unklare Finanzierung. Nachdem das Spannungsfeld aufgezeigt wird, von der theoretisch fundierten Empfehlung zur zögerlichen Umsetzung des Familienrates, runden konkrete Handlungsempfehlungen an Professionelle der Sozialen Arbeit die vorliegende Bachelorarbeit ab.
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