Kinderschutz und Schulentwicklung – ein integrativer Ansatz für Schulstandorte
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Gewalt und bewusste Übergriffe gegen Menschen jedes Alters stellen gesellschaftliche Realitäten dar,
diese betreffen alle Schichten und Institutionen innerhalb unserer Gesellschaft. Die UN-Kinderrechts-
konvention formuliert die Verpflichtung zum Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen (bis zum 18.
Lebensjahr). Ab dem Schuljahr 2024/25 ist laut BMB (2023) jede Schule verpflichtet, ein schulisches Kin-
der- und Jugendschutzkonzept zu verfassen. Dieser Beitrag beschreibt einen Prozess der Schulentwick-
lungsbegleitung zur Implementierung in einer steirischen Modellregion. Diese Schulen mit sehr unter-
schiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurden durch ein Team der PH Steiermark im
Entwicklungsprozess begleitet.
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