Published December 11, 2025 | Version v1
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Kinderschutz und Schulentwicklung – ein integrativer Ansatz für Schulstandorte

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Gewalt und bewusste Übergriffe gegen Menschen jedes Alters stellen gesellschaftliche Realitäten dar,

diese betreffen alle Schichten und Institutionen innerhalb unserer Gesellschaft. Die UN-Kinderrechts-

konvention formuliert die Verpflichtung zum Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen (bis zum 18.

Lebensjahr). Ab dem Schuljahr 2024/25 ist laut BMB (2023) jede Schule verpflichtet, ein schulisches Kin-

der- und Jugendschutzkonzept zu verfassen. Dieser Beitrag beschreibt einen Prozess der Schulentwick-

lungsbegleitung zur Implementierung in einer steirischen Modellregion. Diese Schulen mit sehr unter-

schiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurden durch ein Team der PH Steiermark im

Entwicklungsprozess begleitet.

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