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Published September 10, 2024 | Version v1
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Anthroposophie als Wissenschaft an Hochschulen. Eine Studie zum Wissenschaftsbegriff des Grundgesetzes.

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Die vorliegende Studie untersucht den Wissenschaftsanspruch der Anthroposophie als Geisteswissenschaft. Sie fragt, inwiefern dieser Wissenschaftsanspruch berechtigt ist und ob die „Anthroposophische Geisteswissenschaft“ insofern das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes beanspruchen kann.

In der Frage, was unter Wissenschaftsfreiheit juristisch zu verstehen ist, werden die Abgrenzungsversuche aus einzelnen Disziplinen abgelehnt und eigene übergreifende Kriterien herausgearbeitet. Deren Hauptmerkmale sind die Berücksichtigung von Methodenpluralität und die Einbeziehung des wissenschaftlichen Selbst in die Forschung. Im dritten Teil wird untersucht, ob die anthroposophische Erkenntnismethodik auch an Hochschulen gelehrt und beforscht werden kann. 

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