Published January 1, 2017 | Version v1
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Das Parlament der Körperfragmente: Für eine Rechtsfassung des menschlichen Körpers in der Biomedizin

  • 1. Uni Luzern

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Spender von Körperfragmenten werden gegenwärtig vom biomedizinischen Forschungsregime exkludiert. Die Deutungshoheit über die gespendeten Körperfragmente bleibt folglich allein bei den Forschenden. Die vom rechtswissenschaftlichen Diskurs vorgeschlagene Lösung lautet wiederum: Ermächtigung der Exkludierten durch Anerkennung neuer subjektiver Rechte am menschlichen Körper. In diesem Beitrag wird ein anderer Weg eingeschlagen, namentlich die Anerkennung eines impersonalen Rechts des fragmentierten und entgrenzten menschlichen Körpers selbst. Die Funktion dieses Rechts soll nach der hier vertretenen These darin bestehen, die Deutungsoffenheit dieses Körpers vor einseitigen Bestimmungen seitens einzelner Akteure zu bewahren. Schließlich soll aufgezeigt werden, wie ein solches Recht im Kontext der Biobankenforschung umgesetzt werden kann.

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+ ID der Publikation: unilu_28703 + Sprache: Deutsch + Letzte Aktualisierung: 2018-05-16 12:10:19

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