Flächenbedarfe der Politik der Bundesregierung und Umgang mit Flächennutzungskonkurrenzen
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Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Zielvorgaben, deren Umsetzung die Nutzung von Flächen voraussetzt. Der vorgesehene Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht Flächen für Windkraft, Agri-Photovoltaik und Freiflächenphotovoltaik, aber auch für den dazugehörigen Ausbau der erforderlichen Infrastrukturen. Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum erarbeitet Vorschläge für Maßnahmen, mit denen das Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, umgesetzt werden kann. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bedarf Flächen für Straßen- und Schienenprojekte. Wälder sollen erneuert werden und die Biodiversität soll mehr Schutzflächen bekommen. Und nicht zuletzt haben der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf die Versorgungslage mit bestimmten Lebensmitteln, wie Weizen und Sonnenblumenöl, deutlich gemacht, dass wir – auch in Deutschland – ausreichend Flächen für die Lebensmittelversorgung benötigen.
Neben diesen neuen Ausbauzielen hat die Bundesregierung das Ziel aus der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 auf 30 ha/Tag zu senken, im Koalitionsvertrag erneut bekräftigt. Während finanzwirksame neue Maßnahmen jedoch oftmals unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel stehen, fehlt im Bereich der Flächennutzung ein entsprechend wirkender politischer „Vorbehalt der verfügbaren Flächen“. Stattdessen werden die neuen Maßnahmen per Gesetz als prioritär und im Interesse der öffentlichen Sicherheit in der Abwägungshierarchie hochgestuft.
Der Vortrag analysiert im ersten Teil, wie sich die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen auf die Flächennutzung in Deutschland auswirken könnten und ob sich trotzdem das 30 ha/Tag-Ziel erreichen lässt. Dabei wird es auch um bestehende Erkenntnislücken hinsichtlich der Flächenabschätzung, beispielsweise im Bereich der Ausgleichs- und Kompensationsflächen, gehen. Im zweiten Teil geht der Vortrag der Frage nach, ob und mit welchen Hebeln Flächennutzungskonkurrenzen entschärft und das 30 ha/Tag-Ziel eingehalten werden könnte. Dabei soll insbesondere untersucht werden, welche Nutzungen sinnvoll kombiniert und damit ohne zusätzlichen Flächenbedarf umgesetzt werden können. Abschließend sollen außerdem Überlegungen zu einem neuen planungs- und genehmigungsrechtlichen Grundsatz der „Mehrfachnutzung vor Einfachnutzung“ vorgestellt werden.
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