Auf dem Weg zu einer adressat*innengerechten Behörden-kommunikation: Ausführungen am Beispiel der Abteilung Behindertenhilfe ABH Basel-Stadt
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Die Sprache der Verwaltung wird seit ihren Ursprüngen als Rechts- und Wissenschaftssprache im Frühmittelalter als unverständlich kritisiert und gilt bis heute, trotz zahlreicher Verwaltungsreformen und Bemühungen in Richtung mehr Verständlichkeit als unverständlich, bürokratisch und unhöflich. In der Abteilung Behindertenhilfe (ABH) Basel-Stadt fand in den letzten Jahren ein Systemwechsel statt, welcher geprägt ist vom Grundgedanken der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) nach mehr Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird künftig der Anspruch einer adressat*innengerechten Behördenkommunikation im Behindertenrechtegesetz BRG im Kanton Basel-Stadt verankert. Vor dieser Ausgangslage soll in vorliegender Ar-beit der Frage nachgegangen werden, wie die Kommunikation der ABH gegenüber ihren Adressat*innen und insbesondere bezogen auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung adressat*innengerecht ausgestaltet werden kann. Die bestehende Literatur und Forschung bezieht sich hauptsächlich auf die schriftliche Behördenkommunikation und macht zudem kaum Angaben in Bezug auf Menschen mit Behinderung. In vorliegender Arbeit wurden Fachliteratur und gesetzliche Grundlagendokumente mit Bezug zur Forschungsfrage analysiert und eine empirische Erhebung in Form von Expert*innen-Interviews mit Fach- und Peer-Expert*innen durchgeführt. Aus der Untersuchung wurden konkrete Empfehlungen an die ABH zur Ausgestaltung, Umsetzung und Konsolidierung der schriftlichen, aber auch weiterer Formen einer adressat*innengerechten Behördenkommunikation abgeleitet. Es hat sich dabei gezeigt, dass diese Empfehlungen zum grössten Teil sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung Gültigkeit haben. Zudem sind die Ergebnisse auch auf Bereiche ausserhalb der Behörde verallgemeinerbar. Vorliegende Arbeit vermag damit einerseits einen Beitrag zu leisten, um die Lücken in der Forschung zur Behördenkommunikation in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung und zur über die schriftliche Kommunikation hinausgehende Forschung zu schliessen. Und andererseits vermag sie der Praxis eine Handreichung zu bieten, um die Behördenkommunikation künftig verständlich, transparent und höflich zu gestalten.
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