Zur Herleitung des Freiheitsbegriffs im Recht auf der Basis der logisch nur inkonsistent beschreibbaren Welt
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Die Diskussion um Freiheit versus Determinismus wird im deutschen Recht im wesentlichen im Strafrecht geführt. Die hier dargestellte Lösung ist aber direkt auf das Zivilrecht übertragbar. Dabei ist nur ein Paradoxon nötig, um den Determinismus zu widerlegen. Allerdings ist der Freiheitsbegriff nicht durch den Indeterminismus beweisbar, denn der Indeterminismus entspricht dem Zufall. Da die Logik in sich widersprüchlich ist, entsteht durch die Widersprüche der Raum für Freiheit. Denn die Widersprüchlichkeit der Welterfassung ermöglicht anzuerkennen, dass der Handelnde in der konkreten Situation auch anders hätte handeln können. Das aber ist die Definition der Freiheit.
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