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Published November 19, 2019 | Version v1
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Regelung des Verhältnisses zu nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften: Untersuchung im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich

Description

Die Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich beauftragte ein Forschungsteam der Universitäten Luzern und Freiburg damit, in einer Gesamtsicht darzustellen, ob und in welchen Bereichen ein Handlungsbedarf besteht. Der Auftrag bezieht sich auf diejenigen Gemeinschaften, die in den letzten Jahrzehnten vorwiegend durch Immigration entstanden sind; er lässt folglich die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen (reformiert, katholisch, christkatholisch) sowie die privatrechtlich anerkannten beiden jüdischen Gemeinden, aber auch die Freikirchen ausser Betracht. Gemäss dem Auftrag richtet das Forschungsteam innerhalb des Spektrums der Religionen den Fokus auf die beiden im Kanton am zahlreichsten vertretenen Traditionen: die islamischen Gemeinschaften und die orthodoxen Kirchen; andere religiöse Traditionen werden kurz gestreift. Besonderes Augenmerk erhalten der muslimische und der christlich-orthodoxe kantonale Dachverband, da sie für den Staat die primären Ansprechpartner sind. Bei ihnen wie bei den einzelnen Gemeinschaften war vorrangig darzustellen, wie sie organisiert sind, über welche finanziellen und anderen Ressourcen sie verfügen und welches Personal die Aktivitäten massgeblich trägt.

Notes

+ ID der Publikation: unilu_42370 + Sprache: Deutsch + Letzte Aktualisierung: 2019-11-19 15:42:10

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Schlussbericht_Regelung_des_Verhaltnisses_nicht_anerkannte_Religionsgemeinschaften_9-2019.pdf

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