Published February 24, 2019 | Version v1
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Selbstbestimmung und Designdatenschutz

Creators

  • 1. Universität Basel

Description

Der Trend im Datenschutzrecht bzw. im grundrechtlichen Informationsschutz zugunsten der Persönlichkeit bewegt sich in Richtung «X by design» – wobei X für verschiedene Ansätze zum Schutz der Persönlichkeit stehen kann. Der Schutz der Datensubjekte soll durch die Vorgabe von Designparametern vermehrt in Informationssysteme und -artefakte eingebaut, und deren Nutzer durch den gezielten Einsatz von Heuristiken zur Minderung ihres Risikos bewegt werden. In diesem Beitrag werden die Konzepte des selbstbestimmten und des designbasierten Datenschutzes kurz zusammengefasst, einander gegenübergestellt, und der Übergang von einem Regelungskonzept zum anderen untersucht. Anhand der Darstellung dieses Zusammenspiels soll aufgezeigt werden, was wir durch Design gewinnen können, wo Gefahren für die Rechte der Betroffenen lauern, und was dabei für die rechtsstaatlich geschützten Freiheiten auf dem Spiel steht.

Notes

Der vorliegende Beitrag bildete die Grundlage für meinen Vortrag zum selben Thema am Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS 2019 in Salzburg (https://www.univie.ac.at/RI/IRIS2019/) und ist im Tagungsband sowie im Jusletter IT vom 21. Februar 2019 (https://jusletter-it.weblaw.ch/issues/2019/IRIS.html) veröffentlicht.

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