Published September 17, 2018 | Version 1.0.
Presentation Open

Visionen und Hoffnungen – Neue Formen der Gemeinfreiheit

  • 1. FHP

Description

Beitrag auf dem 2-tägigem Symposium zur Frage "Wem gehören die Bilder? – Wege aus dem Streit um das Urheberrecht" am 14./15.09.18 im MARTa Herford Museum, Herford

Das Thema Bild- und Urheberrechte im digitalen Zeitalter erfährt in der Kulturwelt zunehmend Aufmerksamkeit. Auch wandelt sich die Diskussion von der Verunsicherung, dem Beklagen von Behinderungen hin zu einer lösungsorientierten Auseinandersetzung. Ziel dieses vom Marta Herford organisierten Symposions war es, praxisnahe, gerechte Empfehlungen zu erarbeiten, die die Bilder der Kunst gleichermaßen als individuelle Schöpfung und allgemeine Kuturgüter respektieren. Siehe: 
https://marta-herford.de/symposion2018/

Der Beitrag "Visionen und Hoffnungen – Neue Formen der Gemeinfreiheit" räumt einleitend mit dem Missverständnis "geistiges Eigentum" auf und erläutert, dass eine in der Eigentumslogik verhaftete Denkweise zu grundlegenden Missverständnissen führt, die verhindern, dass ein Konzept der "Gemeinfreiheit" entstehen kann, in dem das Regel-Ausnahmeverhältnis, der Gemeinfreiheit als Grundsatz und der zeitlich beschränkten Immaterialgüterrechte als Ausnahme von diesem Grundsatz, gilt. 

Es wird der Begriff und die Bedeutung der Gemeinfreiheit herausgearbeitet und dazu aufgerufen, dass sich Kulturerbeeinrichtungen als Sachwalter der Gemeinfreiheit verstehen. 

Aufgezeigt werden die Schwierigkeiten der Museen und Kulturerbeeinrichtungen allgemein, innovative digitale Angebote zu machen, und die Absurdität, dass nicht einmal die Sammlung digital visualisiert werden kann. Hier muss der Gesetzgeber Abhilfe schaffen. In der Zwischenzeit sollten auf der Grundlage einer erweiterten Lizenzierungslösung Erfahrungswerte dazu gesammelt werden, wie sich das Zeigen von Werken im digitalen Gedächtnis trotz der Möglichkeit des Framings auf die Situation der RechteinhaberInnen auswirkt. (BTW: In Schweden existiert bereits seit 2015 eine funktionierende Lizenzierungslösung zwischen Digisam und BUS, der schwedischen Verwertungsgesellschaft für Werke der bildenden Kunst).

Aufgezeigt werden daneben die Probleme der kommerziellen und verknappenden Angebote von Museen und Kulturerbeeinrichtungen im Allgemeinen und diese dazu aufgerufen, statt eines verknappenden Angebotes mit offenen Geschäftsmodellen zu experimentieren. Die Museen und Kulturerbeeinrichtungen sollten sich als Sachwalter der Gemeinfreiheit verstehen und diese bereichern und auszubauen. 

Der Beitrag schließt mit einem Call to Action: 

  1. Die Museen sollten sich weiterhin um eine gesetzliche Lizenzierungslösung für digitale Angebote bemühen, indem sie z.B. das Positionspapier des Museumsbundes von 2012 aktualisieren, jedoch ohne gleichzeitig für die urheberrechtlich gestützte Kontrolle des Framings einzutreten.
  2. Die Museen sollten die Berliner Erklärung von 2003 unterschreiben und zwar ohne die irreführenderweise "Best Practice" genannte Zusatzerklärung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und sich dadurch den Prinzipien von Open Access verpflichten, die durch die Bereitstellung weitestgehend offener Angebote und Vergrößerung der Public Domain im Hinblick auf gemeinfreie Inhalte zu verwirklichen sind.

Files

MARTa_Zenodo.pdf

Files (11.1 MB)

Name Size Download all
md5:cc4c31866e35f71be71361563f895918
11.1 MB Preview Download