Kindesanhörungen bei Scheidungen: Ein neues Tätigkeitsfeld für die Soziale Arbeit?
Description
Kinder haben das Recht auf Anhörung im Scheidungsverfahren ihrer Eltern. Die Kindesanhörung wurde vor zehn Jahren eingeführt und ist in Art. 144 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt, welcher am 01.01.2011 durch Art. 298 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ersetzt wird. Die aktuelle Umsetzung der Kindesanhörung entspricht nach Ansicht der Verfasserinnen nicht ausreichend dem geforderten Partizipationsrecht des Kindes. Aus diesem Grund wird in dieser Bachelor-Arbeit die Frage nach dem Beitrag gestellt, welcher die Soziale Arbeit leisten kann, damit das Recht des Kindes auf Anhörung gewährleistet und die Anhörung kindsgerecht durchgeführt werden kann. Infolgedessen werden der Inhalt der Kindesanhörung aus Sicht verschiedener Autorinnen und Autoren sowie die aktuelle Situation beschrieben. Es ist zu erkennen, dass zwischen den Vorgaben und der eigentlichen Umsetzung erhebliche Diskrepanzen bestehen. Weiter wird aufgezeigt, dass Sozialarbeitende unter anderem in den Bereichen Gesprächsführung und Entwicklungspsychologie über die Kompetenzen verfügen, um eine kindsgerechte Anhörung zu gewährleisten. Mit Hilfe der Aussagen von drei interviewten Fachpersonen werden die gewonnenen Erkenntnisse überprüft und ergänzt. Abschliessend werden Veränderungsmöglichkeiten und mögliche Beiträge der Sozialen Arbeit zur Umsetzung der Kindesanhörung aufgezeigt. Aufgrund der Ausführungen in dieser Bachelor-Arbeit kommen die Verfasserinnen zum Schluss, dass die Gewährleistung des Anhörungsrechts des Kindes als Aufgabe der Sozialen Arbeit angesehen werden kann und eine Delegation an Sozialarbeitende möglich ist.
Notes
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2010_ba_Häfliger-Kamm-Stirnimann.pdf
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Additional details
Subjects
- Ehescheidungsverfahren
- gnd:4151115-3
- Anhörung
- gnd:4120893-6
- Kind
- gnd:4030550-8
- Sozialarbeit
- gnd:4055676-1