Präsentation: Die Infrastruktur, mein digitaler Zwilling und ich – Das Individuum und die digitale Identität im Mittelpunkt des Datenkapitalismus
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Diese Präsentation ist Teil des Panels "Datenräume" auf der Forum Privatheit 2023 am 6.10.2023. Der Vortrag ist auch als Video auf der Webseite des Forum Privatheit abrufbar. Sie basiert auf folgendem Abstract, das 2024 in einer Langfassung im Tagungsband der Konferenz erscheinen wird.
"2023 ist das Jahr der Dateninfrastrukturen. Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) weitet mit der vollen Anzahl an 26 Konsortien ihre Fühler in die verschiedenen Forschungsdisziplinen aus, verknüpft Expertise und bereitet die Verknüpfung bestehender Infrastrukturen mit der European Open Science Cloud (EOSC) vor. In einem ähnlichen Fahrwasser bereitet der European Health Data Space (EHDS) den Boden für Gesundheitsdaten in der Forschung und lässt die fortwährende Diskussion um den Broad Consent in der DSGVO neu aufleben. GAIA-X ergänzt die wissenschaftliche EOSC und will eine europäische Dateninfrastruktur schaffen, die ähnlich wie die NFDI die staatliche Datensouveränität durch ein dezentrales Netz aus Datenspeichern in ganz Europa für Unternehmen herstellen will. Neben dem Plan in NFDI und GAIA-X, anstatt eigener Infrastruktur auf bestehende zurückzugreifen, fällt ein weiterer gemeinsamer Aspekt auf: Der Nukleus, das Individuum und seine digitale Identität, wird kaum diskutiert. [...]
Basierend auf der im Rahmen der Doktorarbeit (Vettermann, Der grundrechtliche Schutz der digitalen Identität) ausgearbeiteten Sicht sämtlicher, von einer Person verursachter Datenbündel als Teil ihrer digitalen Identität sollen nationale und europäische Bestrebungen digitaler Infrastrukturen näher untersucht werden. Entsprechend versucht sich der Beitrag an einer Meta-Analyse, wie die tatsächliche (datenschutzrechtliche) Kontrolle und die ethisch-moralischen Werte Vertrauen, Transparenz und Souveränität umgesetzt werden sollen. In den Blick zu nehmen sind dabei neben der Einwilligung eines "Datensouveräns" auch die Nachvollziehbarkeit eigenen rechtlich relevanten Handelns, technische und organisatorische Maßnahmen, Sanktionsapparate und die Effektivität der Durchsetzung. Resultierend soll im Rahmen des Beitrags untersucht werden, ob es einer Anpassung des Verständnisses in aktuellen und kommenden europäischen Gesetzesvorhaben bedarf, um digitale Identitäten zu schützen und die subjektive bzw. individuumzentrierte Datensouveränität zu stärken. Schließlich ist der fließende Übergang zwischen Datenschutzrecht, auf das DGA und DA verweisen, und dem Datenrecht besonders herausfordernd, wo sich mit zunehmender Datengenerierung der Aufwand zur Auflösung einer Anonymisierung minimieren. Aus dieser Komplexität ergeben sich folgende, im Beitrag aufzuarbeitende Schlüsselfragen: Auf welche legislativen Grundlagen stützen sich die Bestrebungen nach Transparenz, Souveränität und Vertrauen? Wie lassen sich die verschiedenen Ebenen einer Datensouveränität – nämlich subjektbezogen (hierzu bereits ausführlich Rossnagel, MMR 2023, 64 ff), geopolitisch und ökonomisch – hier einordnen? Und gelingt es kommenden und jüngeren Regelwerken der EU, den Ausgleich zwischen Infrastruktur und Individuum angemessen umzusetzen? Der einzureichende Beitrag bildet damit ein Gegengewicht zum Überthema der Konferenz, um das datengebende Individuum nicht aus den Augen zu verlieren."
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