Published September 1, 2006 | Version v1
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Eine Schule für alle: Integration und Inklusion auch in der Schweiz?

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Nach der Abstimmung vom 28. November 2004 zu den Gesetzen über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird sich die Schweizerische Invalidenversicherung ab 1.1.2008 aus der Finanzierung der Sonderschulung zurückziehen und diese den Kantonen überlassen. Gleichzeitig verlangt das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung für Menschen mit Behinderung BehiG Art. 20 Abs. 2: «Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule.»

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Strasser_SZH_2006_3.pdf

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