Published August 1, 2022 | Version v1
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Das Wörterbuch in deutschen Bundesgerichten. Eine praxeologische Studie zu den bevorzugten Medien richterlicher Bedeutungssuche

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In der juristischen Methodik gelten das „allgemeine Sprachverständnis“ und der „normale Sprachgebrauch“ als bewachte Außengrenze der juristischen Auslegung. Jenseits dessen wähnt man die Gefahren verfassungswidriger Justizwillkür (im Strafrecht), verletzten Gesetzesvorbehalts (im Verwaltungsrecht) und begründungsbedürftiger Rechtsfortbildung (im Zivilrecht). Was indes „aktueller, allgemeiner Sprachgebrauch“ sei, soll sich nach einhelliger Auffassung der Bundesgerichte aus „maßgeblichen Wörterbüchern der deutschen Sprache“ ergeben. Welche das wären, darüber schweigt die Methodenlehre jedoch. Deshalb nutzt mitunter sogar derselbe Senat desselben Gerichts für dieselbe Frage in zwei Fällen unterschiedliche Wörterbücher – und entscheidet dann diametral entgegengesetzt. Untersucht man alle Entscheidungen deutscher Bundesgerichte in den letzten zehn Jahren, so finden sich mehr als 400 auf Wörterbücher gestützte – je nach Gericht zwischen einer wörterbuchbasierten Entscheidung alle zwei Jahre bis zu mehr als 30 wörterbuchbasierten Entscheidungen pro Jahr. Das mit Abstand beliebteste Wörterbuch ist der Duden, den vier Fünftel der wörterbuchbasierten Gerichtsentscheidungen zitieren. Eigentlich sollte es aber „die Duden“ heißen, denn Richter nutzen immerhin dreizehn verschiedene Dudenwerke, vom Schüler- über den Medizin- bis zum Online-Duden. Einige scheuen sich auch nicht, aus dreißig Jahre alten Dudenauflagen den „aktuellen Sprachgebrauch“ herauszulesen. Das wirft die Frage nach besser geeignetenWerkzeugen der Sprachgebrauchsermittlung auf – und danach, warum Revisionsrichter zwar ausländisches Recht mithilfe von Sachverständigen ermitteln, in linguistischen Fragen den Sachverständigenbeweis aber kategorisch ausschließen.

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Hamann, Korpuslinguistik im Recht 2022, 5-7, 27-53.pdf

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Book: 10.3790/978-3-428-58616-5 (DOI)
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Dataset: 10.17176/20200827-170127-0 (DOI)