Published January 1, 2016
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Offene Verwaltungsdaten und Verwaltungstransparenz
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Der Zugang zu den Informationen der Öffentlichen Verwaltung ist fundamental für die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Er wurde bisher über Informationsfreiheitsgesetze geschaffen, die einen Zugang auf Antrag gewähren. Seit einiger Zeit wird ihr Ersatz durch Transparenzgesetze gefordert und in drei Bundesländern auch vollzogen. Sie verpflichten die Behörden zur proaktiven Bereitstellung von sogenannten Offenen Verwaltungsdaten, d. h. aller nicht ausdrücklich ausgenommenen Informationen in maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzen. Dieser Ansatz ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Bisher wurde aber nicht geprüft, ob und wie die als Zweck genannte Vergrößerung der Transparenz durch die Veröffentlichung von Informationen generell und speziell in maschinenlesbarer Form erreicht werden kann und tatsächlich erreicht wird. Im Gegensatz zur englischsprachigen Literatur gibt es in Deutschland kaum systematische empirische Forschung. Der folgende Beitrag identifiziert Angebotslücken, Erklärungslücken sowie Wirkungslücken und schlägt einen Rahmen für zukünftige Forschungsaufgaben vor.
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