Critical AI Literacy / Kritische KI-Bildung in der Hochschullehre
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Der Einzug künstlicher Intelligenz in den Alltag von Lehrenden, Studierenden und Verwaltung stellt Hochschulen vor grundlegende didaktische, organisatorische, ethische und rechtliche Herausforderungen. Mit dem EU AI Act gewinnt diese Entwicklung zusätzlich an Verbindlichkeit. Mitarbeitende sollen abhängig von Rolle, Aufgabenprofil und konkretem Einsatzkontext angemessen im Umgang mit KI-Systemen geschult werden. Der AI Act formuliert damit zwar Anforderungen und Verpflichtungen, lässt die konkreten Inhalte entsprechender Schulungsmaßnahmen jedoch weitgehend offen. Als zentraler Referenzbegriff wird dabei AI Literacy beziehungsweise in der deutschen Übersetzung KI-Kompetenz verwendet.
Diese Begriffe werden jedoch im Bildungsdiskurs, im AI Act und in der aktuellen wissenschaftlichen Literatur unterschiedlich definiert und teilweise uneinheitlich verwendet.
Der vorliegende Beitrag fokussiert daher auf eine begriffliche Klärung von AI Literacy und KI-Kompetenz in verschiedenen Kontexten. Darauf aufbauend wird die sog. KI-Basiskompetenz mit dem vertiefenden Konzept der Critical AI Literacy verbunden und zum Konzept einer Kritischen KI-Bildung weiterentwickelt. In Verbindung mit KI-Kompetenzen beziehungsweise KI-Fachkompetenzen, welche umfassend in einem weiteren Dokument bearbeitet werden, entsteht daraus das übergreifende Konzept einer Person- und kontextbezogenen kritischen KI-Kompetenz. Dieses Konzept berücksichtigt, dass KI-Kompetenz nicht nur technisches Grundwissen und praktische Anwendungskompetenz umfasst, sondern auch Reflexionsfähigkeit, ethische Urteilsbildung, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, gesellschaftliche, ökologische und individuelle Folgen von KI-Systemen kritisch zu analysieren.
Der im Beitrag vorgestellte Kritische KI-Bildungsrahmen umfasst vier zentrale Dimensionen: 1) das Verständnis von Umfang, Funktionsweise und Grenzen technischer KI-Grundlagen, 2) die Fähigkeit, mit KI-Systemen sinnvoll, zielgerichtet und reflektiert zu interagieren, 3) die Anwendung von Prinzipien einer kritischen, ethischen und verantwortungsvollen KI-Nutzung und 4) die Analyse der Auswirkungen von KI auf Menschen, Gesellschaft, Bildung, Arbeit und Umwelt. Im Zentrum dieses Rahmens steht der Mensch mit seinen Lebensbedingungen, Bedürfnissen, Rechten und Entwicklungsmöglichkeiten – sowohl im persönlichen als auch im globalen Kontext. Diese menschenzentrierte Perspektive entspricht nicht nur den Zielsetzungen des AI Acts, sondern knüpft auch an zentrale Gedanken des Wiener Manifests zum Digitalen Humanismus sowie an bildungspolitische Positionen der OECD an.
Die vorgeschlagene Differenzierung erfüllt somit vier zentrale Anforderungen: 1) die Konkretisierung der im AI Act formulierte Definition von AI Literacy beziehungsweise KI-Kompetenz, 2) das Aufgreifen des Kompetenzbegriffs nach Franz Weinert und dessen Erweiterung um eine explizit kritische Dimension, 3) Entgegenwirkung der von der OECD formulierten Sorge, dass KI menschliche Sinnbildung, Handlungsfähigkeit und Sicherheit unterminieren könnte und 4) Integration zentraler Anliegen persönlicher Entwicklung, kritischer Reflexion und wertorientierter Handlungsmotivation, wie sie etwa in Bildung für nachhaltige Entwicklung und Future-Skills-Ansätzen gefordert werden.
Eine solche Kritische KI-Bildung kann damit als grundlegender Beitrag zu einer nachhaltigen, verantwortungsvollen und menschenzentrierten KI-Entwicklung und -Nutzung verstanden werden. Gerade Hochschulen kommt hierbei nicht nur als Orte der Wissensvermittlung, sondern auch als Räume kritischer Urteilsbildung, gesellschaftlicher Orientierung und zukunftsbezogener Gestaltung eine besondere Verantwortung zu.
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- Is supplement to
- Publication: 10.5281/zenodo.21221484 (DOI)
Dates
- Created
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2026-07-07