Psychische Gesundheit von Alleinerziehenden und in Partnerschaft lebenden Müttern zu Beginn und nach einer stationären Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme
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Hintergrund: Der aktuelle Familienbericht der Bundesregierung fokussiert die Unterstützung von alleinerziehenden Eltern, die 20 % aller Familien ausmachen und überwiegend Mütter sind (82 %). Alleinerziehende sind mit vielseitigen Konflikten, Herausforderungen, Belastungen und einem höheren Armuts- und Gesundheitsrisiko konfrontiert. Stationäre Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahmen (§§ 24 SGB V) können die Belastungen und gesundheitlichen Beschwerden von Müttern effektiv und nachhaltig verbessern. Frühere Analysen ergaben, dass alleinerziehende Mütter mit den stationären Vorsorgemaßnahmen erreicht werden und sich ihre psychische Gesundheit (SCL-K-9) nach der Maßnahme verbessert.
Zielsetzung: Anhand aktuellerer Daten aus den Einrichtungen wird überprüft, ob Alleinerziehende weiterhin mit den Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahmen erreicht werden. Darüber hinaus wird anhand bisher nicht untersuchter Outcomes analysiert, ob sich die psychische Gesundheit von alleinerziehenden Müttern von Müttern in Partnerschaft unterscheidet und wie die kurz- sowie mittelfristigen Therapieeffekte in beiden Gruppen sind.
Methode: Als Datengrundlage dient die RessQu-Panelstudie von 2018/2019, an der sich elf Mutter-/Vater-Kind-Vorsorgeeinrichtungen beteiligten. Es werden die Zeitpunkte zu Beginn der Maßnahme (T1), zum Ende der Maßnahme (T2) und sechs Monate nach der Maßnahme (T3) ausgewertet. Für einen Vergleich mit der Gesamtbevölkerung werden die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus denselben Jahren herangezogen. Als alleinerziehende Mütter wurden Frauen definiert, die ohne einen Lebenspartner mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt zusammenleben. Die psychische Gesundheit wird mit den Depressions-Angst-Stress-Skalen (DASS-21) gemessen. Als Auswertungsverfahren kommen die mixed ANOVA sowie t-Tests zum Einsatz.
Ergebnisse: Die RessQu Stichprobe umfasst N=887 Mütter, von denen 27,6 % alleinerziehend sind. In der SOEP Stichprobe (N=11.428) sind 16,4 % der Mütter alleinerziehend. Alleinerziehende Mütter mit höchstens einem Hauptschulabschluss sind mit 16,3 % in der RessQu Stichprobe im Vergleich zu Müttern aus der Vergleichsstichprobe mit 33,6 % unterrepräsentiert. Bei der Depressions- und Angstskala zeigt sich, dass die alleinerziehenden Mütter zu T1 signifikant stärker belastet sind als Mütter in einer Partnerschaft. Zu T2 haben sich die Werte für beide Gruppen deutlich verbessert. Zu T3 steigen die Depressions- und Angstbelastungen wieder an, sind aber signifikant geringer als zu T1. Derselbe Zeitverlauf zeigt sich auch für die Stressskala. Anders als bei der Depressions- und Angstskala, zeigen sich hier jedoch zu keinem Zeitpunkt signifikante Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in einer Partnerschaft.
Implikation für Forschung und/oder (Versorgungs-)Praxis: Überproportional viele alleinerziehende Mütter werden mit einer stationären Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme erreicht, bildungsbenachteiligte Alleinerziehende sind jedoch unterrepräsentiert. Daher sollten zukünftig verstärkt Bestrebungen darauf gerichtet werden, diese Gruppe zu erreichen. Die Maßnahmen können die psychische Gesundheit von Müttern kurz- und mittelfristig verbessern. Allerdings haben alleinerziehende Mütter auch nach der Maßnahme höhere Depressions- und Angstausprägungen. Es wäre daher wünschenswert, spezielle Angebote
für die Bedürfnisse von Alleinerziehenden zu implementieren.
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