Gruppensystematisierung IDM.nrw
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Systematisierung der Zentralen Personenkreise an Hochschulen in NRW
An Hochschulen in NRW gibt es verschiedene zentrale Personengruppen, deren Benennung und Definition je nach Hochschule variieren. Für ein erfolgreiches Föderiertes Identity Management ist es wichtig, diese Gruppen zu vereinheitlichen und ihnen einige wenige Affiliations zuzuordnen, um die Berechtigungen in den Services zu steuern.
Der Status der Personengruppen ist gesetzlich im Landeshochschulgesetz, Kunsthochschulgesetz, Hochschulsatzungen und weiteren spezifischen Grundlagen geregelt, was die Zuordnung oft komplex macht. IDM.nrw hat daher unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der Best Practices der DFN-AAI eine Gruppensystematisierung mit insgesamt 58 relevanten Personengruppen erstellt, die als Richtlinie für die Hochschulen dient.
Diese Tabelle umfasst die explizit gesetzlich genannten Personengruppen und soll als Handlungsempfehlung im Identity Management der Hochschulen dienen, an denen die entsprechenden Gruppen vorhanden sind. Es besteht kein Zwang dazu, alle spezifischen Gruppen im IdM der jeweiligen Hochschule umzusetzen; die Liste kann aufgrund der spezifischen Zusammensetzung der unterschiedlichen Hochschulen nicht erschöpfend alle eventuell existierenden Personengruppen abbilden.
Erläuterungen zur Tabelle:
Bei den aufgeführten Personengruppen in der ersten Spalte handelt es sich um Gruppen, die die Zugehörigkeit zu einer Hochschule begründen. Deshalb sind bspw. nur bestimmte Gremien (u.a. Rektorat) aufgeführt, weil diese eine Mitgliedschaft an einer Hochschule begründen, auch wenn man ansonsten kein Mitglied an dieser ist.
Die „Funktionsgruppen“ (Mitarbeitende, Kategorie, Status nach Landeshochschulgesetz und eduPersonScopedAffiliation) in der oberen Zeile stellen verschiedene Formen der Gruppierung der Personengruppen dar. Diese sollen bei der Einordung dieser unterstützen. Die Funktionsgruppe „Status nach Landeshochschulgesetz“ enthält die vom Gesetz festgelegte Einordnung in „Mitglieder“ und „Angehörige“. Zusätzlich enthält diese Gruppe noch die Gruppe der „Nicht-Angehörigen“, obwohl es sich lediglich um die Negation der anderen beiden Kategorien handelt. Damit wird Fällen Rechnung getragen, in denen Personengruppen, die im Landeshochgesetz als „Angehörige“ betrachtet werden, in der Grundordnung der einen oder anderen Hochschule zu „Nicht-Angehörigen“ erklärt werden.
Als eigene Rollen im IdM werden diese nicht empfohlen, da sich die Orientierung an den eduPersonScopedAffiliation der DFN-AAI auf der technischen Ebene anbietet. Anhand dieser werden die Berechtigungen in den Services gesteuert. In der Funktionsgruppe „eduPersonScopedAffiliation“ ist zu beachten, dass innerhalb der DFN-AAI-Affiliation die Werte employee und member immer dann vergeben werden, wenn eine der Zuordnungen in der Zeile darunter zugewiesen wurde. Haupthörer*innen z. B. erhalten die eduPersonScopedAffiliation student und sind somit automatisch auch member. Es wird empfohlen immer alle zutreffenden Affiliations zu vergeben, weil innerhalb eines Dienstes die Berechtigungen anhand bestimmter eduPersonScoped Affiliations vergeben. So zwar sowohl Studierende (student) als auch Lehrende (faculty) beide member, aber in einigen Diensten erhalten Studierende und Lehrende unterschiedliche Berechtigungen. In diesen Fällen reichte es nicht aus, in der eduPersonScopedAffiliation lediglich den Status member zu übergeben; das Attribut müsste zusätzlich student oder faculty enthalten – je nachdem, was im konkreten Fall zutrifft.
Ein großer Teil der Berechtigungen innerhalb eines Dienstes kann anhand der eduPersonScopedAffiliation vergeben werden. Ausgenommen sind die Berechtigungen, die eher einzelnen Personen und weniger Personengruppen zukommen, wie etwa Adminrechte. Diese lassen sich besser durch Rollen steuern. Abgesehen davon empfiehlt IDM.nrw bestimmte Personengruppen durch Rollen abzubilden. Das betrifft vor allem Personengruppen, die weder Mitglieder noch Angehörige der Hochschule sind, aber innerhalb der Hochschule äquivalente Berechtigungen erhalten sollen wie Mitglieder oder zumindest Angehörige der Hochschule. Beispiele hierfür wären die Mitglieder kooperierender Forschungseinrichtungen oder die Beschäftigten der Universitätsklinik. Für diese und ähnliche Fälle hat IDM.nrw abstrakte Rollen geschaffen.
Die Fußnoten und weitere gruppenspezifische Hinweise werden am Ende des Dokuments in einem Glossar erläutert.
Die hier bereitgestellte Datei ist eine die komplette Tabelle umfassende PDF. Eine geschützte, filterbare Variante im Excelformat wird im Wiki von IDM.nrw zum Download bereitgestellt.
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