Gescheiterte Strategie: Warum CBD-Öl durch Umdeklaration zum kosmetischen Mittel nicht verkehrsfähig wird
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Lebensmittel mit Zusatz von Cannabidiol (CBD) oder Zusatz von cannabidiolhaltigen Hanfextrakten werden als zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel (Novel Food) eingestuft. Diese Einstufung ist mittlerweile durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen gut belegt. Insbesondere CBD-Öle wurden in einer Reihe von Verfahren als nicht verkehrsfähige Lebensmittel eingeordnet. Die rechtliche Situation bei der Einstufung von CBD-Ölen, die umdeklariert als kosmetische Mundpflegeöle in den Verkehr gebracht werden, wird im Folgenden näher betrachtet. Verwaltungsgerichte stufen ein solches Umdeklarieren in der Regel als Umgehung lebensmittelrechtlicher Vorschriften ein, z.B. werden zu Kosmetika, Aromen, Raumduft, pflanzlichen Rohstoffen und sonstigen Non-Food-Produkten umdeklarierte CBD-Öle weiterhin als nicht zugelassene Novel Food Produkte beurteilt.