Pioniere der Rechtstatsachenforschung (Wach/Weismann und Wolff/Segal)
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Als Begründer der „Rechtstatsachenforschung“ gilt gemeinhin der Erfinder dieses Begriffs, ein Privatdozent der Universität Berlin namens Arthur Nussbaum, mit seiner 1914 im Verlag J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen erschienenen Programmschrift „Die Rechtstatsachenforschung: Ihre Bedeutung für Wissenschaft und Unterricht“.
Lange übersehen wurden indes frühere Vorläuferstudien wie die 1887 durchgeführte "civilprozessualische Enquête" der Rechtsprofessoren Adolf Wach (1843–1926) und Jakob Weismann (1854–1917) und die „Umfrage bei Praktikern, zumal Notaren und Richtern der freiwilligen Gerichtsbarkeit“, über „Das Bürgerliche Gesetzbuch und die deutschen Lebensgewohnheiten“, die der (außerordentliche) Rechtsprofessor der Universität Berlin Martin Wolff (1872–1953) gemeinsam mit dem Magdeburger Landrichter Martin Segall 1906–1908 durchführte; über letzteren ist wenig mehr bekannt als dass sich sein Name auf einer Gedenktafel verfolgter Richter:innen jüdischer Herkunft während der NS-Willkürherrschaft findet.
Auf die genannten Vorläuferstudien wurde im Schrifttum bereits vor Jahrzehnten hingewiesen, allerdings konnten sie erst 2024 für den Überblicksbeitrag von Hamann, „Evidenz, Empirie und Data Science in der Rechtswissenschaft“ digital erschlossen und hier als durchsuchbare digitale Faksimiles zur Verfügung gestellt werden.
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1887, ZZP Bd. 10, S. 181-187 (Wach) - Einleitung.pdf
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