Das Härtefallgesuch für abgewiesene Asylsuchende: Eine professionsethische Positionierung der Sozialen Arbeit zum Härtefallverfahren des Kanton Zürichs mit Vertiefung in die gesetzliche Grauzone der Freiwilligenarbeit
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Im Kanton Zürich leben mehr als 900 rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende in der Nothilfe. Sie werden von Integrationsmassnahmen ausgeschlossen, arbeiten dürfen sie aufgrund des illegalisierten Aufenthaltes nicht.
Der einzige Weg aus der Nothilfe hin zu einer Aufenthaltsbewilligung, ist das Härtefallgesuch nach Art. 14 Abs. 2 AsylG. Essenziell für dieses Gesuch sind Nachweise für die Integration der Gesuchsteller: in. Auch die für den Härtefall geforderte Arbeitsfähigkeit wird anhand von Bestätigungen über Freiwilligenarbeit nachgewiesen.
Die Kriterien für den Härtefall als auch die gesetzliche Lage der Freiwilligenarbeit von abgewiesenen Asylsuchenden, weisen jedoch grosse Unklarheiten auf. Es ist das Ziel dieser Arbeit, diese Unklarheiten mit den Mitteln einer Literaturarbeit und eines Experteninterviews zu dokumentieren. Abschliessend bewertet diese Arbeit die aufgedeckte Problemlage vor dem Hintergrund der Professionsethik der Sozialen Arbeit, der Grundrechte der Schweiz und der Menschenrechte. Die Arbeit schlussfolgert, dass abgewiesene Asylsuchende im Kanton Zürich menschenunwürdig leben und diesen Zustand über Jahre in Kauf nehmen. Das Härtefallverfahren ist zwar eine Möglichkeit, diesen Zustand aufzuheben, die Undurchsichtigkeit des Verfahrens, machen dieses aus Sicht der Professionsethik jedoch zu einer ungerechten Praxis. Demzufolge werden in dieser Arbeit konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die zur Verbesserung der aufgeführten Problematik beitragen sollen.