Published December 13, 2022 | Version 2022-12-13

Sind zwanzig Jahre zuviel? Die Dauer von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Authors/Creators

  • 1. Ludwig-Maximilians-Universität München

Description

 

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist nicht nur Hüterin der Verfassung, sondern auch Hüterin der Zeit. Gerichtsverfahren sollen sowohl in ihrem Ergebnis Recht und Gerechtigkeit entsprechen, als auch in angemessener Zeit zu einem Ende geführt werden. Im englischsprachigen Raum finden sich für diese Prozessmaxime starke Phrasen wie “justice delayed is justice denied” (William Ewart Gladstone) oder “swift justice is the sweetest” (Francis Bacon). Im Deutschen reicht uns ein Wort, aber mit ähnlich vielen Buchstaben: der Beschleunigungsgrundsatz.

Üblicherweise wird die Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes von höheren Instanzen überwacht, am BVerfG ist wegen seiner herausragenden Stellung im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik für diesen Zweck eine hauseigene Beschwerdekammer eingerichtet. Im Beitrag untersuche ich die sehr knappe Rechtsprechung der Beschwerdekammer und komme zu dem Ergebnis, dass das BVerfG etwa fünf bis sieben Jahre Verfahrensdauer in seinen eigenen Verfahren für unbedenklich hält.

Wegen dieser Sondersituation der hauseigenen Beschwerdekammer ist es aber auch möglich, aus der tatsächlichen Verfahrendauer des Gerichts auf seinen normativen Anspruch zu schließen, weil im Großen und Ganzen die gleichen Richter:innen die die Verfahren betreiben auch über die Angemessenheit der Verfahrensdauer in eigener Sache und der ihrer Kolleg:innen entscheiden.

Um die empirische Verfahrensdauer zu beleuchten entwickle ich eine Methodik auf Basis der Eingangs- und Ausgangsjahre des Aktenzeichens und zeige mit statistischen Simulationen, dass diese sowohl für den Mittelwert als auch für den Median aussagekräftig sind. Ich berechne die Verfahrensdauer für alle begründete Entscheidungen des BVerfG ab 1998 bis August 2022. Die Verteilung der Verfahrensdauern visualisiere ich mit traditionellen Balkendiagrammen und experimentell mit Chord-Diagrammen. 44 Verfahren mit einer Verfahrensdauer von mutmaßlich mehr als 10 Jahren dokumentiere ich im Volltext. In einem einzigen Verfahren erging eine Entscheidung erst nach fast 21 Jahren.

 

Source Code und Feedback

Der technische Bericht mit allen Rechenergebnissen, sowie der vollständige Source Code für alle Berechnungen und Visualisierungen in diesem Beitrag kann hier heruntergeladen werden: Source Code und Analyse-Ergebnisse. Dort finden Sie auch hochauflösende Fassungen aller Diagramme für die freie Weiterverwendung.

 

Kontext

Dieser Artikel wurde am 13. Dezemberr 2022 als wissenschaftlicher Beitrag auf RECHTS|EMPIRIE veröffentlicht. 

 

Zitiervorschlag

Fobbe, Sind zwanzig Jahre zuviel?, RECHTS|EMPIRIE, 13.12.2022, DOI: 10.25527/re.2022.03

 

Über den Autor

Der Autor ist Rechtswissenschaftler und Legal Data Scientist. Seine Dissertation über ein Thema an der Schnittstelle von Völkerrecht, internationalem Menschenrechtsschutz, Anthropologie und Friedensforschung wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Er ist zudem pro bono als Chief Legal Officer der NGO RASHID International tätig, die auf den Schutz des irakischen Kulturguts spezialisiert ist und bei den Vereinten Nationen special consultative status innehat.

Webseite: www.seanfobbe.de

 

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Fobbe_2022-12-13_Sind-zwanzig-Jahre-zuviel-Verfahrensdauer-BVerfG.pdf

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