Published February 1, 2019
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Thematische Evaluation der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit
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| Die Arbeitskräftemobilität innerhalb der Europäischen Union (EU) gehört zu den zentralen Grundfreiheiten der EU-Bürgerinnen und Bürgern. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei rechtliche Rahmen für die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Entsendung. Um das „das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Lebenswirklichkeit zu flankieren“ (siehe hierzu Drucksache 20/2673) und faire Arbeitsbedingungen am Hamburger Arbeitsmarkt für alle Beschäftigten durchzusetzen, wurde zum 15. März 2012 auf Betreiben der Hamburgischen Bürgerschaft die „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ geschaffen. Kofinanziert durch den ESF und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration Hamburg (BASFI), befindet sich dieses Projekt in der dritten Förderphase (01.01.2017 – 31.12.2020). Mit vorliegender thematischen Evaluation wird das ESF-Projekt „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ insbesondere hinsichtlich Zielerreichung, Wirksamkeit und EU-Mehrwert – aber auch hinsichtlich der Komplementarität mit anderen Unterstützungsangeboten für die Zielgruppen sowie die weitere Relevanz analysiert und bewertet werden. Angesichts der vielfältigen Aktivitäten der Servicestelle auf unterschiedlichen Ebenen, deren Reichweite in Teilen über Hamburg hinausgeht, wird die Evaluation den Nutzen und Mehrwert der Servicestelle beschreiben und bewerten und im Sinne des Bewertungsplans (BASFI 2015) des Hamburger ESF-OP 2014-2020 einen konstruktiven Beitrag zur möglichen Weiterentwicklung des Projekts leisten. |
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