Published June 2, 2014
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Das Stufenmodell der Bindungsfürsorge
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In familiengerichtlichen Beweisbeschlüssen mit sorge- und/oder umgangsrechtlichen
Fragestellungen wird regelmäßig auf das Kriterium
der Bindungstoleranz hingewiesen, die es bei den zu begutachtenden
Personen (Elternteile, Pflegeeltern u.a.) neben den weiteren Prüfkriterien
Erziehungs- und Förderungskompetenz, den Bindungen des Kindes
zu den Familienmitgliedern, dem Kindeswillen, dem Kontinuitätsprinzip
und der elterlichen Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zu prüfen
gilt. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, die Eigenschaft
„Bindungstoleranz“ in ein Erklärungsmodell einzubinden und den neuen
Begriff der „Bindungsfürsorge“ zu definieren.
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