Quellen zum Lütticher Steinkohlenbergbau im Mittelalter. Urkunden – Register- und Rechnungseinträge – Bergrecht
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Der Lütticher Steinkohlenbergbau war schon im Mittelalter gekennzeichnet von einem vergleichsweise hohen Grad an Schriftlichkeit. Dieser erfreuliche Umstand hatte seine Ursache unter anderem in der sprichwörtlichen Streitträchtigkeit des Gewerbes. Von Beginn an förderte man in einer alten Kulturlandschaft. Nach Lütticher Recht verfügte ein Inhaber von Grund und Boden zugleich über den Bodenschatz. Der Grundbesitzer durfte selbst Kohle abbauen, aber auch einen Unternehmer damit beauftragen. Interessenkollisionen waren unvermeidlich. Seit den 1270er Jahren ließen Grundbesitzer und Grubenunternehmer ihre Vereinbarungen durch Einzelurkunden bezeugen. Eine Generation später gingen sie zur Ausfertigung von Chirographen über. Eine erste Aufzeichnung von bergrechtlichen Gewohnheiten erfolgte 1318/30. Der hier vorgelegte Band bringt vor allem bisher ungedruckte Überlieferung aus den Fonds von Lütticher Kirchen und Klöstern, die sich am Bergbau beteiligt haben. Die Urkunden, Register- und Rechnungseinträge erstrecken sich über den Zeitraum von 1228 bis 1424. Einige jüngere Stücke beziehen sich auf die Geschworenen des Kohlengewerbes und auf das bergbauliche Entwässerungssystem. Den Schluß bildet eine Gegenüberstellung der mittelalterlichen Lütticher Bergrechte, ergänzt um eine erste Übersetzung ins Deutsche.
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