Wider einige gängige Ansichten zur juristischen Informationserschließung
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Ausgehend von einer Betrachtung in der Rechtsinformatik geläufiger Annah-men zur juristischen Informationserschließung beschreibt der Beitrag wesent-liche Ergebnisse einer empirischen Studie der Retrievaleffektivität von Re-cherchen in juristischen Datenbanken. Dabei steht die Frage nach der Not-wendigkeit einer intellektuellen Erschließung einerseits, der Effektivität der sogenannten Stichwortsuche andererseits im Mittelpunkt. Die Ergebnisse der Studie, bei der auch ein Vergleich zwischen einem Informationssystem auf der Basis eines Booleschen Retrievalmodells mit einem System auf der Basis statistischer Verfahren vorgenommen wurde, legen den Schluss nahe, dass in der rechtsinformatischen Fachliteratur analytisch begründete Annahmen wie die Gefahr zu großer Antwortmengen bei der Stichwortsuche empirisch nicht zu belegen sind. Auch zeigt sich keine Überlegenheit intellektueller Erschlie-ßungsverfahren (Beschlagwortung) gegenüber der automatischen Indexie-rung, im Gegenteil führt der Einsatz eines statistischen Verfahrens bei identi-scher Dokumentkollektion zu einer höheren Wiedergewinnungsrate (recall).
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