Baumgutachten
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Die Erstellung von Baumgutachten erfordert gleichermaßen Wissen wie Erfahrung. Nur das Verständnis wie ein Baum "funktioniert" - gepaart mit der ständigen Beobachtung - ermöglicht es, zuverlässige Aussagen über Standsicherheit, Krankheiten und Verletzungen zu treffen. Mit der regelmäßigen Teilnahme an Seminaren sichern wir unser hohes Know How in diesem Bereich. Dabei stellt die visuelle Beurteilung von Bäumen unser Hauptwerkzeug dar. Es gibt nur wenige Baum-Probleme, die nach außen hin unsichtbar bleiben. Die Bäume teilen mit ihrer Körpersprache sehr genau mit, wie es ihnen geht und welche Schwierigkeiten sie haben. Dennoch gibt es Fälle, in denen diese Methode an ihre Grenzen stößt. Unter Berücksichtigung aller gängigen Technologien stellt dabei das Ziehen von "Kernbohrungen" eine effektve Methode dar, den äußerlich nicht zu bemessenden Schaden von Bäumen festzustellen. Seit fast 30 Jahren hat das Planungsbüro G. & L. Hoppe in einer Vielzahl von Baumgutachten für Gerichte, Kommunen, Privatpersonen und Versicherungen Baumbeurteilungen erstellt.
Baumgutachten: wann und wie?
Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die Beurteilung von Bäumen:
- Baumgutachten zur Kontrolle der Standsicherheit
- Baumgutachten zur Feststellung von Mangelsymptomen
- Baumgutachten zur Erkennung von Krankheiten
- Baumgutachten zur Überprüfung auf Pilze und Parasiten
- Baumgutachten zur Beratung lebenverlängernder Maßnahmen
- Baumgutachten zur Wertermittlung / Gehölzwertermittlung
- Baumgutachten zur Schadensermittlung bei Beschädigung von Bäumen durch Dritte
- Das "Abschneiderecht" beschreibt das Recht des Grundstückseigentümers, gemäß § 910 Abs. 1 BGB vom Nachbargrundstück herüberragende Zweige und eindringende Wurzeln abzuschneiden. Das Abschneiderecht besteht nach § 910 Abs. 2 BGB nur, wenn die Nutzung des Nachbargrundstücks durch Überhang und Wurzeln beeinträchtigt wird. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung muss die Beeinträchtigung wesentlich sein. In der Praxis bedeutet dies, dass ein über die Grenze ragender Zweig nur abgeschnitten werden darf, wenn aus diesem eine "wesentliche Beeinträchtigung" für das eigene Grundstück entsteht. Ansonsten kann der Nachbar einen Schadensersatz geltend machen. Jedoch ist die Rechtsprechung in diesem immer wieder auftretenden Fall nicht eindeutig. Ein Gutachten kann oft zur Klärung der Situation beitragen.
- Baumkrankheiten sind ein weiterer wichtiger Grund für das Heranziehen eines Gutachters. Neben klassischen Mangelsymptomen erkennen wir auch Schädlinge wie Pilze und Parasiten und beraten bei der weiteren Vorgehensweise.
- Baumfällungen: Viele Gemeinden verfügen über eine Baumschutzsatzung. Es gibt keine einheitliche Regelung, daher kann es mitunter vorkommen, dass der Nachbar einen Baum fällen darf, selbst darf man dies jedoch nicht. Wir beraten und stehen zur Seite wenn es gilt, eine Baumfällung durchzusetzen (so Leid uns das auch manchmal tut).
- Baumkontrolle: Baumeigentümer müssen ihre Bäume daraufhin kontrollieren, ob Schäden und Umstände erkennbar sind, von denen Gefahren ausgehen könnten. Die Art der Kontrolle und die zeitlichen Abstände sind u. a. abhängig von Standort, Art, Alter und Gesundheitszustand der Bäume. Die Regelkontrolle ist die "fachlich fundierte Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Weitergehende fachliche Untersuchungen sind bei Erkennen verdächtiger Umstände erforderlich. Sollten Sie einen alten, kranken oder beschädigten Baum haben, der möglicherweise Äste abwirft oder gar komplett kippt, so geraten Sie bei der Entstehung von Folgeschäden in die Haftung. Ein Gutachten hilft Ihnen, das Risiko einzuschätzen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit herzustellen. Für Besitzer vieler Bäume ist oftmals ein Baumkataster eine sinnvolle Investition.






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