Modalitäten rechtsverbindlicher Regelungen über Flächenbedarfe und -obergrenzen in Raumordnungsplänen und Gesetzen
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Bereits seit mehreren Jahrzehnten findet von der wissenschaftlichen bis hin zur politischen Ebene eine Diskussion über eine rechtliche Obergrenze für die Flächeninanspruchnahme, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Flächenzertifikatehandels, statt. Die Positionen rund um die Zulässigkeit und die Umsetzbarkeit einer Flächenbegrenzung und -kontingentierung sind gespalten. Nichtsdestotrotz wird an der Thematik weiterhin festgehalten. Dies zeigen Gesetzesinitiativen in mehreren Landesparlamenten und auch die Entschließung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG 2023), dass das Ziel der „Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme“ einschließlich des sogenannten „30-ha-Ziels“ einer Regelung bedarf (BT-Drs. 20/5830, S. 4). Während die hierzu angekündigte Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bis zum 31. August 2023 (BT-Drs. 20/5830, S. 5) zwar augenscheinlich nicht erfolgt ist, zeichnet sich dennoch ein Trend ab, Flächennutzungsansprüche und -erfordernisse auf der Bundesebene über verbindliche Flächenbedarfe zu regeln. Die Mengenvorgaben versprechen durch ihre Eindeutigkeit und Verbindlichkeit eine hohe Effektivität. Mit den Flächenbeitragswerten im Windenergiebedarfsgesetz ist das Thema der rechtlichen Mengenvorgaben zur Regelung von Flächennutzungen in den Fokus der Öffentlichkeit und unausweichlich in den Planungsalltag gerückt. Auch im Rahmen eines gegenwärtig diskutierten Flächenbedarfsgesetzes bzw. nunmehr Natur-Flächen-Gesetzes (NFG) wird über verbindliche Mengenvorgaben für den Biotopverbund nachgedacht.
Für die Einführung verbindlicher Flächenbedarfe stellen sich in Bezug auf die einzelnen Handlungsfelder jeweils kompetenzrechtliche sowie strategische Fragen. Die Frage, welchem grundgesetzlichen Kompetenztitel die jeweiligen Regelungen zuzuordnen sind, ist eng verbunden mit der Frage, ob die Flächenbedarfe über ein Gesetz oder einen Plan oder auch in Kombination implementiert werden können. Gleichzeitig ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Umsetzbarkeit auf der Bundesebene und auf der Landesebene.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Modalitäten rechtsverbindlicher Mengenvorgaben über Flächenbedarfe und bezieht dabei Erkenntnisse aus bisherigen fachwissenschaftlichen Diskursen, planungsstrategischen Überlegungen, bisherigen Gesetzesinitiativen, Plänen und der Rechtsprechung ein.
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