Published June 11, 2024 | Version 1
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Erfordernis eines Flächenkompensationsmodells zum Erreichen des Flächenschutzziels "Netto-Null Flächenverbrauch"

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Description

Flächenschutz ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Schutz des Freiraums. Um Fläche in diesem Sinne zu schützen, wurden diverse Flächenschutzziele, wie insbesondere das 30-X-ha-Ziel oder das Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs formuliert, jedoch noch nicht in geltendes Recht überführt. Dies liegt zum Teil auch an der bestehenden Unsicherheit, was diese Umweltziele eigentlich genau bedeuten und wie damit praktisch umzugehen ist. Für das 30-X-ha-Ziel wird klar, dass neben der quantitativen Zieldimension des Flächenschutzes auch die Qualität von Flächen miteinbezogen werden muss. Bisher klingt die qualitative Zieldimension nur selten und oberflächlich an, welche unter anderem die Funktion der Fläche für den Naturhaushalt widerspiegelt. Das Netto-Null-Flächenverbrauchsziel nur als eine verschärfte Version des 30-X-ha-Ziels zu behandeln, wird dem Anspruch dieses Ziels nicht gerecht. Im Grunde fordert das Netto-Null-Ziel keinen kompletten Stopp aller Flächenumnutzungen, vielmehr soll in der Bilanz netto kein Flächenverbrauch mehr stattfinden. Das bedeutet, dass weiterhin Flächen umgenutzt werden können, wenn der entstandene „Schaden“ wieder kompensiert wird. Damit nach der rechtlichen Einführung der Flächenschutzziele eine Flächenkreislaufwirtschaft im Sinne des Netto-Null-Flächenverbrauchsziels etabliert werden kann, wird die Einführung eines Flächenkompensationsmodells unentbehrlich. Mit diesem Modell werden Flächen unterschiedlicher Quantität und Qualität durch die methodisch fundierte Definition einer „Flächenwertigkeit“ vergleichbar, und somit substituierbar. Die Flächenwertigkeit wird als numerischer Wert wiedergegeben und berechnet sich aus bestehenden und neu formulierten Indikatoren und Parametern, welche die Zieldimensionen Quantität und Qualität widerspiegeln. In Betracht zu ziehende Indikatoren werden kurz vorgestellt.

Um eine Flächenkreislaufwirtschaft im Sinne des Netto-Null-Flächenverbrauchsziels zu ermöglichen, ist es nötig, bei der Ermittlung des Flächenverbrauchs und -kompensationsbedarfs die Begrenzung auf den Außenbereich abzuschaffen. Behielte man diese Begrenzung bei, würde sich eine Flächenaufwertung, durch beispielsweise den Rückbau einer Industriebrache zur Behebung von Freiraumdefiziten im Innenbereich, nicht positiv auf die Flächenbilanz auswirken, da nach der bisherigen Statistik Flächenumnutzungen im Innenbereich keine Auswirkungen auf die Werte des Flächenverbrauchs haben. 

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Binder_DFNS_2024_Erfordernis eines Flächenkompensationsmodells.pdf

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