Umsetzung Klimageld
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Im Ampel-Koalitionsvertrag wurde eine Pro-Kopf-Ausschüttung (Klimageld) von zusätzlichen Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 vereinbart. Über die Optionen einer verwaltungstechnischen Umsetzung wird derzeit breit diskutiert.
Hier soll ein weiterer Vorschlag unterbreitet werden, der darauf abzielt, das Klimageld so sichtbar wie möglich zu machen. Als Vorlektüre und Einführung zum Thema empfehle ich ein Papier im Rahmen des Ariadne-Projekts. Der hier gemachte Vorschlag baut auf dem Vorschlag zu „Direktzahlungen“ der Autoren des Ariadne-Papiers auf. Der wesentliche Unterschied ist, dass hier eine gesonderte Erfassung der Kontoverbindungen erwachsener Bürger als "Bringschuld" vorgeschlagen wird. Es sollte geprüft werden, ob diese Ausgestaltung nicht wesentlich zu mehr Klarheit und Sichtbarkeit beim Klimageld beiträgt.
Am 28.07.2022 hat das Finanzministerium im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 einen interessanten Vorschlag ausgearbeitet, der ebenfalls vorgestellt wird.
Außerdem wird ein Vorschlag unterbreitet, wie es möglich wäre, die gesamten Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 bereits 2023 als Klimageld auszuschütten.
Als Erstes wird ein zukünftiger Frame beschrieben, in dem das Klimageld gestellt werden sollte.
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