[1690]
Den 6. julii a[nno] [16]90 wurde hiemit der erste stillstand von mir gehalten, von den richtern aber nichts geklagt. Ich aber brachte für, das es unanständig, in den morgengebäten mit zugedekten haüptern da sitzen, weilen man in der bibel lese und hiemit dannzumahlen gott mit uns durch s[ein] wort rede, so erfordere die gebühr, das man die hüet abhebe, gleich als wann man bëte etc.
Den 3. augstm[onat] ward widerumb ein stilstand gehalten, aber nichts geklagt.
Den 7. septembris wurde widerumb ein stillstand gehalten und abermahlen nichts geklagt.
5. octobris wurdend für den stillstand gestellt Hans Heinrichen und Hans Jacoben der Blatmanen weiber. Über des Hans Jacoben weib wurde geklagt, das sei des anderen weib ein mannendienerin, ein leib und seel verderberin geheißen, hingegen klagte auch des Hans Jacoben weib, das sei des H[ans] Heinrichen weib ein wüeste krot, die gröste sünderin geheißen. Wurde deswegen beiden ernsthaft zugesprochen.
Zugleich wurde auch über des Casper Diehterichen volk geklagt, das im haus am sambstag ein gschrey gführt worden, als schlüge man einanderen. Hans Jacob Diehterich und s[ein] weib Barbel Fänner sollend händel gehabt haben. Zugleich wurde auch diß gantze hausvolk angeklagt, als were nichts vor ihnen sicher. Wurde deßwegen der alten muter und der sohnsfr[auen] von mir ernstlich zugesprochen und vor künftiger untroüw gewarnet.
Den 2. novembris wurde nichts klagbars fürgebracht, nur allein der schul gedacht und selbige Heinrichen Drechsler von Gryfensee auf s[ein] wolverhalten hin übergeben.
Den 7. decembris ward widerumb ein stillstand gehalten und abermahlen nichts geklagt. Und mit deme wurde geendet das alte jahr. Gott bestähte alles in allem guetem.
Sontags den 21. diß ward ein extraordinari stillstand gesammlet und darfür gestellt uns[er] schulm[eister] Heinrich Trechsler, weilen er 8 tag zuvor am sontag mit brantenwein sich angefüllt, mit dem gesang nit können fortkommen, sondern aus der kirchen müesen geführt werden. Nachdeme ihme ernstlich und aus oberkeitl[ichem] befehl zugesprochen worden, bate er den pfahrrer und die stillständer umb verzeyhung und gelobte beßerung.