1698.
Den 2. jenner wurde ordinari stillstand gehalten und überal nichts fürgebracht.
<Fendrich Dikelm[an] H[ans] Jacob müllers Farnuck und knëcht Hans Kündig und Heinr[ich] Wolfensperger von Etenhausen>
Drei aber, die in wehrender predig auf der borkirchen sich ärgerlich ghalten, fürgestellt, auff ernstliches zusprechen aber gehen lassen. Dise warend Hans Jacob Dickelman fendrichen sohn, Hans Kündig und Heinrich Wolfensperger müllers knächt. Die 2 letsten biß es übel in die nasen, aüßertend sich vom gotsd[ienst]. Eheg[aumer] gschickt.
<Wolfen Caspars haus zu Sultzberg>
Absonderlich wurde mir klagt, daß in Wolfen Caspars haus auf Sultzberg ein faule gotlose zusammenkunfft von etlichen spillbuben aus der Gäntenwys und abm Wylhoff. Denen man besser nachfragen und sy deferieren wird.
Wurde dahin gesëndt eheg[aumer] von Bußenhausen, begehrend perdon, soll inskönfftig nicht mehr geschehen.
<Bürgi und sein frau>
Den 30. dit[o] kam Bürgis frau und klagte ab des manns grobheit und unfründtlichk[eit], dessen sy das zeichen im kopf an bühlen und die blauen mosen im gsicht.
Citierte ihn ins pfahrhauß, hielte ihm sein grobheit für mit sonderem ernst, aus allem ersehen die gröste ursach der mangel und armuth by vilen kinderen, den ich alles ernsts vermahnet im friden und einigkeit mit der frauen zu leben. Der alles guts sich anerbotten.
Hornung.
Den 6. wurde ordinari stillstand gehalten. Die stillständer warend all gegenwürtig außert gv[ater] leütenant von Oberhittnau.
<Jungen buben zPfeffiken liechtgahn>
Weibel klagte ab der minderjährigen buben liechtstubeten gehen und führenden unwësen. R[esponsum]: Eltren seigind schuldig und die so sy ihn lassind.
<Almosenstühr Dürstalen und Balm>
a. Ego: Ehegaumer von Dürstalen die haüser so etwas vermögend vermahnen, die allmosensteühr abzustatten.
<Schniderhänsli>
b. Ehegaumer von Balm gleiches ze thun erinneret, bynebet Schniderheinrichs freüli zu wahrnen, nit mehr zu ihr und der tochter ihren sohn ligen ze lassen.
<Früzitigen beyschlâff>
c. Wegen fürstellung frühzeitigen byschlâffen erkennt, so es in anderen gmeinden geschehen, soll es da auch geschehen, deßwegen nachfrag halten.
ählin Hans Jac[ob] Schmid von Kämpten der ein gotloser spihllbub in der gmeind nicht mehr zu dulden, soll einen ehrlichen m[eiste]r suchen.
Mertz.
Den 6. dit[o] wurde ordinari stillstand gehalten, da alle anwësend.
<Käferpauren sohn>
a. Ehegaumer zu Oberhittnau klagte, wie kurzlich des Käferpauren sohn, da er ab Hans Volenweiders hochzeit von Auslicken heimgritten, zu Hittnau so erschrockenlich gschworen, ketzeret etc.
<Hans Volenwe[eiders] schwëher>
b. Ehegaumer von Dürstalen, wie Jacob Trachsler von Bauma Hans Volenw[eiders] schwëher die Hittnauer gschelmet und diebet etc.
c. Wäibel, wie der bekenen tochter und schlosser Jaggel und sein frau am frytag znacht mit einanderen wüste händel gehabt, einanderen auch gschulten etc.
d. Ich: 1. Höre, daß Sydlers haus zu Isicken ein schleüfwinckel, ein liechtstubeten, dahin Hittnauer purscht gangen. Man brantenwynli da.
<Sydlers tochter Barbeli>
2. Daß der müllerknächt zu Balchenst[al] der ein eheman dahin wandle und zu Barbel zliecht gange, wegen deren daß gschrey, daß sie schwanger. Die ich desswegen durch ehegaumer bschicken lassen, auch andrem flißig nachzfragen.
3. Den ehegaumer zu Balm fragen lassen, was er by dem Schniderfreüeli, die im ruff, daß ihr erwachsner sohn by ihro lige, außgricht, der bricht ertheilt, es seige nicht wahr, er lige allein, aber in schlechtem gliger.
<Hans Volenw[eider] von Ausliken und Burkh[art] Afeltranger>
NB. Wurdend fürgestellt aus herren landtvogts und eines ehrsammen grichts befehl Hans Volenweider von Auslicken H[ans] Jaggelis sohn und Burckhart Affeltranger von Balm, darumb daß sy an unserem letsten marckt H[ans] Heinrich Schnider Simes sohn von Oberhittnau zu Balm angegriffen, geschlagen, übel gschworen, s[onde]rlich Burkhart der des Simes sohn einen donnerskäzer sol genent haben.
Aprel.
Den 3ten wurde ordinari stillstand gehalten, abwesend warend hr. diacon, ehegaumer zu Bussenhausen und gv[ater] leütenant und weibel zu Oberhittnau.
<Junge buben mit den stuhten etc.>
1. Weibel allhier bracht für, hr. landtvogt Heideggers ernstlicher befehl seige, zu verschaffen, daß keine jungen buben braucht werdind, mit den stuthen s[alvo] h[onore] zu den hängsten und mit den kühen zu den stieren zu fahren. Zu dessen volstreckung elteren wie meister bim besten helffen könnend.
<Krämer und färber>
ch: Der tag des herren werde gar missbraucht by den krämeren mit verkauffen allerhand wahren, in der farb mit ferggen des thuchs. Weibel sie ersuchen innzuhalten bis nach beiden predigen.
<Keglen>
3. Das faule gottlose keglen mit würffen und darbi das wetten und verkauffen der würffen abzustriken, darbi aber das keglen by 24 höchstens um ein ß ze übersehen.
<Schniderlis kind>
4. Schniderlis kind Regula Schumacher wurde erkent, von der kirchen und dem almosen zu seinem könfftigen bad in der Spanweid den haltzgen zu geben.
<Wuchenpredig>
5. Wurdend die ehegaumer erinneret, die leüht zur besuchung der wuchenpr[edigen] anzutreiben und auff die saumseligen flissige achtung zu haben.
<Schnyder Jaag von Balm>
NB.
Bey gehaltner haußbsuchung zu Balm den 14. geschehen fragte Schnyder Jag, ob er auch zum h. nachtmahl gehen wölle auf osteren? Sagte, er habe es ihm sinn. Ich: Er müsse sich zuvor anderst schicken. Er: Er könne den nicht lieben, der ihn in unglück gebracht. Ich: So könne er das h. n[achtmahl] nit würdig empfahen. Er: Er hoffe so würdig zu kommen als andere und in himmel so wol als ein anderer. Ich: Solle zu mir ins pfahrhaus kommen, eh er zum h. n[achtmahl] wölle. Er: Ich seige jezt schon by ihm. Ich: Er solle eigentlich kommen. Er: Ich seige jezt schon da. Desswegen ihn am [son]tag drauf durch ehegaumer zu Balm citieren lassen. Der auch am morgen gehorsammlich erschynen. Anfangs sich ganz pöchisch gestellt, auf mit ihm gehaltenes examen von dem h. n[achtmahl] und der zubereitungen zu demselbigen, darinn er gantz wol bstanden, sich gantz ergeben, der gnaden begehrt und umb verzihung gebäten, sich erklärt, dem Bodmer in der Riethwys nichts in wëg zu […], vil weniger ihn zu hassen. Den ich desswegen im friden und mit freüden von mir gelassen. Gott gebe ihm gnad solches ze thun und also bim h. n[achtmahl] würdig zu erschynen.
Dito.
<Schniderhänsli von Balm, Reg[ula] Bodmer aus der Riethwys>
hynend auff citation durch ehegaumer Hänsli Affeltranger von Balm und Reg[ula] Bodmer aus der Riethwys wëgen vilen zusamenwandels wider der tochter muter und gschwüsterten willen. Er ist von kindtswësen von der kirchen erhalten worden, kan nüt weder ein wenig spinnen, sy hat auch nüt und wird auch nur kein beth überkommen. Desswegen sy ermahnet einanderen müssig zu gahn, er bald drauf, das könne er nit versprechen, worüber ich getreüwt, ihr sach für ein ehrs[amm] ehegricht zu wisen, wan sy wyters werdind zusammen wandlen.
Mey.
Den 1. wurde ordinari stillstand gehalten, alle stillständer außert herren diac[ono] warend anwësend.
<a. Nachtvögel>
1. Hittnau klagte ab den nachtvöglen und nachtschlepsecken zu Oberhittnau, ab dem brühlen und schreyen, ab dem scheüssen aus pufferen, sonderlich wurde genamset küffers und mezgers s[elig] söhn zu Irgenh[ausen]. Sollend gwahrnet werden.
<b. Raffenspühl>
2. Hermatschwyl ab Hans Raffenspühlers ynzug junger buben und kriesiwasser trinken. Soll mit erstem mit ihm gredt werden.
<c. Früzeitige beyschläff>
3. Wurde erkennt, dem oberkeitlichen mandat den frühzeitigen byschlaaff betreffend inskönfftig fleißig nachzugahn und selbige ohne ansehung der person für den stillstand zu stellen die namlich, die vor der copul[ation] den fëhler nüt bekennend und mit kränzlinen zkirchen gehend.
<d. Hoheneggeren>
4. Wurdend der Hoheneggeren auf ein jahr lang 2 brötli zukennt.
<e. Keglen>
5. Den ehegaumeren ynknüpft, auf den kegelblätzen den kegleren anzuzeigen, daß sy alles by würffen keglen, wetten und kaufen und verkauffen der würffen underlassen und aufs höchst 6 hl und z24 zkeglen erlaubt.
NB. In der statt und ußert und umb die statt wurde den stattk[nechten] gebetten, auff allen kegelplätzen anzuzeigen, im synod[o] maii.
NB.
Den 8. wurde extraord[inari] stillstand gehalten, da dann den anwësenden stillständeren fürgehalten die fürnembste im synodo proponierte gravamina:
<a. Kriesi brännen>
a. Als kriesi brännen.
<b. Keglen>
b. Keglen.
Soliches den gmeinden anzuzeigen, die bränner wahrnen, die kegler aber zu erinneren, die licenz unserer gn. herren recht zu brauchen.
<Unfugen am merckth>
Weibel und ehegamer wurdend ernstlich erinneret, alle unfugen am morndrigen merckth so vil müglich abzustellen.
NB.
<Schärer Heiri und sein frau>
Den 12ten citierte ins pfahrhaus m[eiste]r Heinrich Wymann schärer und sein frau wegen unguten ehelebens, der sein frau mit prüglen schon etliche mahl sonderlich am merckt znacht unverandtwortlich wol gegen 7 mahl in herren leütenant Eschers hauß und auf der gass begrüßt.
beiden ernstlich zugesprochen und sy zur einigk[eit] vermahnet, widrigenfahls ihnen treüwt, sy für ein ehrsamm ehegricht zu wysen.
Braachmonat.
Den 5ten wurde ordinari stillstand gehalten. Alle aussert gvatter leütenant und weibel Bosshart und ehegaumer Käller von Hermatschwyl warend gegenwürtig.
<Keglen, tabëcklen>
Ehegaumer klagte ab dem keglen an dem h. auffahrts und bättag, so ab dem tabackräucheren auf der kilchenstraas.
<Uneinigk[eit] zwüschet den gmeindsgn[ossen] zPfäffiken>
Ich ab beiden nebet grosser zwytracht und uneinigkeit der auff h. zeit zwüschet etlichen und dem müller den weyer betreffende angespilt wird durch den weibel und seine adhærenten, von welchem allem ernstliche motiven geschehen ab offner canzel. Gott gebe recht darzu einen krefftigen nachtruck.
<Ehegaumer gebend ihre dienst auf>
Die ehegaumer gaben ihre dienst auf und gabend in fürschlag andere:
a. Pfäffiken: Thys von Tobel und m[eiste]r Conrad Hermatschwyler.
b. Balm: Heinrich Bosshart und H[ans] Jacob Näf.
c. Hittnau: Hanns Jucker und Jacob Muhrer.
d. Dürstalen: Jacob Rügg und Jacob Stoll.
e. Hermatschwyl: Heinrich Frey und schulm[eiste]r Hüsser.
<Wurdend andere erwehlt>
Den 13. als pfingstmonat wurdend erwehlt:
a. M[eiste]r Conrad Hermatschwyler tischmacher.
b. Hanns Jacob Näf.
c. Hanns Jucker von herren diacono gnamset.
d. Jacob Rügg küffers sohn.
e. Schulm[eiste]r Hüsser.
<Leistetend den eid>
Leistetend den eid den 19. brachmonat. Gott mache sie düchtig, demselben ohne forcht gnug ze thun.
Heüwmonat.
Den 3. wurde ordinari stillstand gehalten, abwesend wegen bstëndigen rëgens warend ehegaumer von Hermatschwyl und Dürstalen, so auch gv[ater] leütenant und weibel zu Oberhittnau.
<a. Johannes Burkhart und schärer Heinrich samt ihren weiberen>
Wurde nichts fürgebracht außert herren gv[ater] diacon wegen essens und trinkens in Jör Simes haus bis gegen tag an einem [son]tag znacht Johannes Burkh[art] und schärer Heinrich mit ihren weiberen, die wüste händel gehabt mit schelten etc. Weibel sol es schon herren landtvogt geleidet haben zur abstraffung.
<b. Hans Jac[ob] Zollinger>
o]. Der stuhl wurde auf 2 jahr einhelig zukent nebet spiesenhauptmans so ein ehgaumer stuhl H[ans] Jac[ob] Zollinger zu Auslicken.
<Pfeningerin von Oberhittnau>
1. Wurde einhellig erkennt, schumachers Pfeningers s[elig] wittfrau den arzetlohn wegen ihres elenden bëins 6 lb auß dem kilchengut und almosengut zu machen.
<Schullohn für schulm[eiste]r zu Oberhittnau>
2. Einhelig erkennt den schullohn für Clepheli Diener und Jac[ob] Pfeninger dem schulm[eiste]r zu Oberhittnau gut zu machen, Linsi aber einhelig abgesprochen.
<Knabenstühl under der kantzel>
Nach der kinderlehr die knabenstühl under der kanzel widerumb bsetzt:
1. Marx Vollenweider von Auslicken. 2. Heinr[ich] Bossh[art] satlers sohn. 3. Hans Marthi Linsi. 4. H[ans] Heinr[ich] Schellenberg Jagelis sohn. 5. Hans Schellenberg almosenpfl[ege]rs sohn. 6. Hans Caspar Mantz brüders sohn, 7. Heinr[ich] Linsi Lienis sohn.
<Schärers fr[au]>
Den 14. citierte durch ehegaumer schärer Heiris fr[au], deren ich in s[eine]r des ehegaumers gegenwart fürgehalten, daß sie ungütlich umbgange mit den kinderen und s[ie] zur fründlichkeit angemahnet.
<Peter wächter>
Dito den Peter Mantz, der sich wie er sagt mit worten versprochen mit fendr[ich] Kuhnen magd Schrafin von Kämpten einer schandtlichen person, die fluchens eben gar wol gwohnt, überal ohne mittel und nach jung. Der bekent, das er sie anderst nit gnommen als auf einen gfallen. Höre aber, daß er naher Wetziken herren pfarrer ghorsamme zu leisten und für ehegricht müßen.
<Extraordinari stillstand betrifft a. Peter Mantz, b. Bareters Hauß, c. herberg frau>
Den 17. huius wurde extraordinari stillstand gehalten, da gegenwürtig warend hr. diacon, weibel, kilchen- und almosenspfl[eger], vogt Näf, ehegaumer von Pfäffiken, Irgenhausen und Hittnau, so danne fendr[ich] richter und seckelm[eiste]r Niefergälten.
a. Peters halben wurde einhelig erkennt, die sach mit s[eine]r braut Reg[ula] Schraaf von Kämpten für ein ehrsamm ehegricht ze weisen, ihnne wäich zu machen und von ihro abzulassen, den wächterdienst durch weibel abzukënnen, habend einanderen quitiert.
b. Bareters hauß H[ans] Jac[ob] Stutzen, so der gmeind zugehört, nicht so leicht einen frömbden anzunemmen s[onde]r einem burger etwas wolfeiler als sonst einem anderen zu geben.
egel Meier herberg frau, so bey kilchmeier Schellenberg, soll weibel usenbüeten und dem kilchmeier das gmeindwerch abkünden bis er sie fortweise.
Augstmonat.
Den 7ten wurde ordinari stillstand gehalten, da alle stillständer anwesend, allein von keinem verzeichnens würdigs fürgebracht worden.
<Matter mißbraucht bim keglen den nammen g[otte]s auf die form: Bistu von hergots, so lis das gält auff>
Matter wegen keglens und mißbrauch des nammes g[otte]s. Solte auf den stillstand septembris fürgstellt werden, hat umb gnad anghalten. Wurde verschont bis auf den stillst[and] octobris, herren landtvogts gnad bis dorthin auszuwürken.
Herbstmonat.
Den 4. dito wurde ein ordinari stillstand ghalten. Stillstender warend all da.
<Rafenspühl>
1. Wurde klagt ab dem unverantwortlichen sontagwirthen aufm Rafenspühl. Ehegaumer zu Hermatschwyl wurde dahin gesendt, ihnne dismahl umbs besten willen zu wahrnen.
<Pfeningeri>
2. Wurde der Pfeningeren von Oberhittnau an ihren arzetlohn erkent 4 fl.
<10 eingefaßete stühl auf der barkirchen>
3. Wurdend wëgen ärgerlichen truckens auf der bârkirchen vergünstiget 10 stühl zu machen. Die besitzere sollends durchs loos empfahen, zahlen, singen, doch die stühl sie nit haben zu verkauffen nach zu besetzen sonder bim stillstand stehen, dem der nicht mehr wolte singen, der stuhl genommen und zu der kirchen gwalt genommen werden.
<Daniel Kägi und färbers tochter zu Bauma>
4. Daniel Kägi im Fischbach ein eheman sol bi einem meitli auf dem heüwstock gewësen seyn. Herren diac[ono] übergeben worden, ihnne zu examinieren.
<Bachheirichen s[elig] knab>
5. Ehegaumer von Underhittnau meldete sich an wegen Bachheirichen sel[ig] knab, der ein bein brochen, für arzet lohn. Erhielte guten bscheid, sol sehen, daß er zum ersten mit dem schärer abmache.
Weinmonat.
Den 2. d[ito] wurde ordinari stillstand gehalten.
<a. H[ans] Jac[ob] Stoll>
1. Ulimans sel[ig] sohn Hans Jacob ein junger knab ist ihm haus allein als ein jung meitli Anneli Furer, welches nit nach- und zulässig.
<b. Matter etc.>
2. Speckers Matter, schmits Caspar, mezgers buben Hans Linsi von Irgenh[ausen] und Kurris Jac[ob] Manz von da sollend ein höchst ärgerliches leben, fluchen und schweeren in spether nacht auf der Dumbelen gehabt haben, daß die lüht in der Rappengass auffstehen müßen. Weibel übergeben.
<c. Ramlihans sein todten>
amlihansen haus alle [son]tag znacht ein fauler verspilter ynzug und verführung ehrlicher elteren söhnen. Wurde herren l[an]dtvogt zu Grifensee gleidet, worüber er citiert, aber von gott zuvor durch ein grechtes gricht hingenommen.
<a. Müllerbuben hauß>
4. Müllerbuben hauß ein fauler ynzug der buben. Abgekennt.
Ausert dem stillst[and] wurde geklagt:
<b. Spiris bub>
a. Ab Spiris bub von Underhittnauw wegen gotl[osen] reden. Zugesprochen.
<c. Linck>
b. Ab dem Lincken zu Wermaschwyl. 1. Zum Grössi, er wüsse ihm ein fr[au] morsen[?] stuht. 2. Da Jaggel Hans dem Schüppen glück gwünscht zur gotta, er: und ich zur kuh. 3. Im wirthshaus bim Hecht leichtfertige reden gebraucht, auf wahrnen, die höll seige nicht umbsonst gebauwen. Herren landtvogt selbs geklagt den 4. octobris.
Wintermonat.
Wurde den 6ten ordinari stillstand gehalten. Wurde nichts fürgebracht.
<a. H[ans] Jac[ob] Stoll und Ann Furer>
H[ans] Jacob Stoll richters s[elig] sohn der ganz allein ein junger knab hat zu sich genommen Rud[olf] Furers sel[ig] tochter Ann. Ehegaumer befohlen, die Fureri fort zu mahnen, welches ich am frytag zuvor by bsuchung etlicher kranken und schwachen der Furerin selbs undersagt und die herberig zu quitieren befohlen.
<Heinrich Näf kirchenstuhl zukent, vide pag[ina] 8>
Wurde einhelig wegen unglückhafften tods Hans Ramenspergers Heinrich Näfen seines schwâgers Marx Klausen stuhl zugetheilt. Bossh[ard] und Klaus sollend rucken.
Christmonat.
<Hermatschwyl liechtstubeten>
Den 4. wurde ordinari stillstand gehalten. Abwesend war Hermatschwyl, schulm[eiste]r und ehegaumer Hüsser, übersendte ein briefli wegen einer liechtstubeten s[onde]rlich am [son]tag znacht in Heinrich Schlumpfen hauß. Sendte eins zuruck, solche abzustellen, wo nit mit betreüen herren landtvogt zu leiden.
<Schul Underhittnau>
Wegen der schul Underhittnau, die nach nit angehebt wegen wenig kinderen eine zu machen, den schulm[eiste]r zu Underhittnau darumb zu begrüßen, weil ers für ein schmaach hielte dismahl, kam er am [zinstag] und begehrte, das man ihn dis weiter solte lassen fürfahren.
Wurde ein stillst[and] gehalten und ihm solches einhelig verwilliget.
<Nachtvögel>
NB. Wurdend mit ehegaumer von Irgenh[ausen] H[ans] Jac[ob] Näf ins pfahrhaus citiert Heinrich Näf, Hans Linsi smetzgers, H[ans] Jac[ob] Linsi Hansen, Jac[ob] Linsi Lienis, Jac[ob] Stutz, Caspar Stutz, H[ans] Jac[ob] Bosshart sattlers und Jac[ob] Manz Küris als unnüze nachtvögel. Erschynend all außert den 2 letsteren. Denen ernstlich zugsprochen worden, habend besserung anglobt.