[1695]
Ordentliche verzeichnung aller in den monatlichen stillständen fürfallenden sachen. Von mir Hans Henrich Schmidli pfarrer allhie zu Stalliken von dem 10. tag mertz 1695 an als dem tag der einsegnung.
Psalm xxviii, 9.
Hilff deinem folk, gib deinem erb deinen segen, weide und erhöhe sie ewiglich.
Die diser zeit regierenden herren obervögten:
Herr Hans Henrich Scheüchzer zunfftm[eiste]r und Silherr.
Herr Hans Henrich Kilchsperger zunfftm[eiste]r.
Stillständer:
Hans Huber undervogt zu Sellenbüren.
Sekelmeister Pfister zu Wettischweil.
Kilchmeier Jacob Stuz von Wettschweil.
Hans Henrich Baur ehgaumer.
Jacob Pfister ehgaumer v[on] Wettischw[eil].
Hans Jacob Wäber ehgaumer auf der Balderen.
Hans Jacob Lizeb[ucher] ehgaumer zu Gamliken.
Hans Ulrich Niefergelt ehg[aumer] zu Dägerst.
Hans Caspar Näf sekelmeister und ehg[aumer] auf Buchenegk.
meister Hans Jacob Trüb zu Stalliken.
Im jahr 1695.
Den 2. brachmonat ware vor dem stillstand angezogen, daß etliches junges folk von Wettischweil sich zu den Filterscheüren mit dem pfeifer v[on] Wettischweil an einem sonntag in der kinderpredig begeben, daselbst zu tantzen und allen gottlosen mutwillen zu treiben, dergleichen, daß aus dem Thal und ab Buchenegk etliche in das holtz bei Hedingen zu gleicher zeit und umb gleiches werks willen. Also hat man den pfeifer v[on] Wettischw[eil] beschikt und ihm dises ernstlich untersagt, den übrigen interessierten, weil es das erste mahl ware, ihnen heimlich zu haus gesagt.
Diser zeit ist auch das tach an der kirchen und die maur gegen dem Kühberg widerum verbeßert worden. Den kosten kan man in der kirchenrechnung sehen. Man hatte im meiengericht bey den herren obervögten angehalten, ob man die fast verblichne zeittafel nicht widerum mahlen solte, welches von herren zunfftm[eiste]r als reg[ierenden] obervogt verwilligt ware.
Darauf man in den stillständen darmit beschäfftigt ware bis den 2. herbstmonat erkennt ware, man solte den mahler laßen bey gutem wetter darmit fortfahren, mit welchem der pfarrer im augusto zuvor deßwegen disen vertrag gemacht. Er der hr. Caspar Ulrich der mahler solle das zeit widerum erneüeren, wie es zuerst gewesen, ohne einfaßung und wapen soll ers währschafft machen, 2 oder 3 mahl mit den besten farben übermahlen, damit es gegen dem wetter wider fast so lang halten könne als das erste, welches v[on] ao 1644 bis 1695 gehalten. Wenn in etlichen ersten jahren sich ein haubtfehler daran erzeigte, solle er gehalten seyn, denselben ohne entgelt zu verbeßeren. Es waren ihm darfür versprochen 20 fl.
Den 3. christmonat ware fürgetragen, weil unser gn[ädig] herren im almosenamt die großen ausgaben, so sie in der teüren zeit fließen laßen, wider auf das ordinari einziehen w[…], so werde den gmeinden obligen, für die versorgung ihrer armen um mittel bedacht zu syn. Weil nun nichts mehr armen-gelt verhanden, so müße man bedacht syn, entweder die almosensteür aufzulegen oder das säkli an den h. festen aufzuheben. Der stillstand gabe darein seinen willen, sahe aber darbey für gut an, daß dises über acht tag der gantzen gemeind fürgetragen werde, welches auch geschehen. Und ware in derselben mit mehrer stimm erkennt, man solle fürohin an den h. tagen das säkli aufheben.