Anno 1691.
In diserem jahr sind vil underschidliche hochoberkeitliche mandata überschickt worden, worüber mancher stillstand hatt müßen gehalten werden bes[onde]rbar wegen zunemmenden bättels, auch wie selbiger in jeder gemeind möge hinderhalten werden durch besuchungen der haußhaltungen, waß ein jedes möge gewinnen und wie sich könnind erhalten und wo nit möglich, daß man dens[elben] uß dem allmosen verhülfflich seige, wie dann gëgen underschidlichen haußhaltungen (wann sie sich gegen oder vor einem ehrs[ammen] [stillstand] angemeldet habend) würklich wochentlich geschehen ist.
Den 8. mertzen war ein stillstand gehalten, worinn angezeigt worden:
1. Deß H[an]s Heinrich Lyzibucher genant Rieder leichtsinniges schweeren und sonst übel bestelter haußhaltung, indem er die kinder zum bättlen oder stählen zwinge.
2. Ist angezeigt worden, H[an]s Jageli Näfen uff Buchenegk habe gotlose reden gegen Felix Stehlis frauw ußgestoßen, worüber der erste herren obervögten geleidet worden, weilen daß zusprächen vom pfarrer und einem ehrs[ammen] [stillstand] nit wollen helffen. Ist ihme von herren obervögten mit der gefënknuß gedrüet worden.
H[an]s Jageli Näf hat müßen im pfarrhauß erschinen, allwo ihme der nothwendigkeit nach, weil es das erste mahl war, ist zugesprochen und er dorüber beßerung vitæ versprochen.
[Hand Hans Heinrich Schmidli]
Die verhandlungen der stillständen sind von disem 1691. jahr bis 1695 in dises stillstandbuch nicht eingetragen worden. Die ursachen sind unbekannt, mögen gewesen seyn die vilen krankheiten herren Steinbrüchels sel[ig] meines vorfahren lobs[eligen] gedächtnus.