Annus 1660.
Den 1. tag jenners fiel im stillstand nichts für.
Den 5. tag hornung gleichergstalt.
Den 4. mertzen wurd eröffnet, was gstalten die im Scheller Heinrich Sydler und Hans Senn der löffler vergangner zeit von der nachburschaft etwas milchs zusamen gebättlet an dem sontag in werender predig und hernach die milch verzigeret und zusamen gesäßen und verpraßet, auch darby in 5 oder 6 maß wein verbraucht und also ein zächeten angsehen, die doch in hochster armuhtei steckend. So ist auch eröffnet worden, was maßen ein nachburschaft sich bange ab ihrem unverschampte bättlen und diebischen wäsen, da weder tag nach nacht nüdt vor ihnen sicher sei.
Hieruff wurd erkendt, das man es ihnen vor dem stillstand undersage und es ihnen abwehre. Ist auch beschähen den 11. mertzen. Battend umb gnad und erbottend sich der beßerung.
Den 1. aprellen wurd im stillstand fürbracht, das Margreth Litzibucherin, Uli Glättlin haußfrau, und ihr schwager Jaggli Glättli einanderen geschlagen. Wurd druf erkent, das undervogt Huber und Heini Wäber als nachburen söllind zu ihnen kehren und ihnen diß unwesen fürhalten, ihnen zusprechen mit ernst und sy also warnen. Wyters fiel nüd für.
Den 6. mejens wurd im stillstand ernstlich den lachsneren nachgefraget, aber niemand wolte das geringste offnen.
Den 3. junii wurd im stillstand angebracht, das Hans Felix Wäber und sein frauw einanderen geschlagen in zusähen etlicher junger leühten, als sind sy durch den undervogt und Hans Heinrich Hottinger gewarnet worden.
Eben an disem stillstand wurd eröffnet, das Rudi Sydler zu Tagerst an der musterung zu Wetteschweil übel im wirtzhaus geschworen habe. Ist erkent worden, das man ihm im pfarhaus im stübli zuspräche, ist beschächen den 5. junii in bysein undervogt Hubers und seckelmeister Hitzen.
Den 1. julii wurd im stillstand angeklagt der Casper Bickel der ehgaumer habe in der statt das allmosen an gwüßen orten geheüschen. Worüber er zu gegen sich deßen als ein verlümdung beschwert und das zum höchsten gelaugnet, darüber ihmme 8 tag zu bedencken ist gegeben worden, als dann werde man ihm den jenigen ernamsen, der dises von ihm ußgebe. Damit er sich wol bsine.
Den 8. diß ist der stillstand umb obiger ursach willen gehalten worden, und weil gedachter Casper Bickel bestendig ist verbliben, er hab es nit gethan, ja drüber bim lebendigen gott bezeüget und sunst andere ungeschickte reden mehr usgestoßen. Als ist ihm zum sächer ernamset worden der Jagli Glättli von Seellenbüren, den söll er hierumb suchen und sein unschuld ztagen bringen.
Den 5. augsten wurd der stillstand ghalten, fiel nichts für ußert dem, das der Casper Bickel der egaumer vermanet worden, das er sein sach justificieren laße, oder wir wöllind inn nit mehr bim stillstand dulden.
Hieruf hatt er nach etlichen wuchen ihnn den Glättli citieren laßen für den herren obervogt und zunftmeister Schweitzern.
2. septembris hatt Heini Wäber der ehgaumer, der byseß war als Casper Bickel mit dem Glättli vor was, relation gethan, was seige gemacht worden, n[amlich] weilen er aber Glättli in seiner ußag bestanden, der Bickel aber auch im laugnen beharret, als hatt herr obervogt sy beidersyts vermanet zur einigkeit und das keiner dem anderen nichts fürhalte und jeder ein sach ein sach sein laße. Muste im jeder 4 bz sitzgelt geben und beid dem Heini Wäber 16 ß. Hierüber ein ehrsammer stillstand nüd weiters geschloßen.
Den 7. weinmonet fiel nichts für im stillstand ußert dem, das Heini Wäber gebrichtet, das imme Jaggli Glättli von Sellenbüren vernemmen müßen, das Casper Bickel usgäbe, sy die Glättlischen habind vor dem herren obervogt Schwitzer ihre wort müßen zu sich nemmen und erlogen haben. Worüber er ihmme befohlen, das er einem ehrsammen stillstand anzeige, wenn wir disen Casper Bickel mehr by uns am stillstand duldind, so seigind wir feühler als er.
Hierüber hatt ein stillstand erkent, das Uli Hitz seckelmeister und Heini Wäber im namen des stillstands die sach anhengig machen söllind den herren obervögten und s[onde]rlich herren zunftm[eister] Heideggeren, der dißmahlen im ampt. Dise nun hand die sach uf sich genommen und verrichtet.
Den 14. wurd ein extraordinari stillstand gehalten, in welichem Uli Hitz und Heini Wäber relation gethan ihrer verrichtung halben. Und angezeigt, das Casper Bikel der ehgaumer und Jaggli Glättli vor den herren obervögten gsein, und abermahls jedere parthei uf ihrer meinung bharret, uf kundtschaft getrungen, die aber nit verhört worden, sonder sy beiderseitz seigind vermanet worden zur einigkeit und söllind die sach beruhwen laßen.
Er Glättlin aber habe den stillstand vor den herren entschlagen und seiner worten halben der gnaden begert. Hieruf must er den abgeordneten 2 fl kosten erlegen.
Den 4. wintermonet wurd der stillstand ghalten und wurd von Rudi Buren gen[ant] Ruchen geklagt sein ungut ehwesen, auch sein saufen und zehrhaft leben. Wylen er aber anderer sachen müßen für die herren obervögt, als habend wir dises ihnen auch zwüßen gemacht.
Den 11. diß beschribe man die winterkleider vor dem stillstand.
Den 2. christmonet hatt es nichts klagbars geben. Hieruf brichtete ich, wie das ich den herren landvogt von Knonauw des gantzen verlaufs mit dem ehgaumer Casper Bikel und Glättli gebrichtet habe, auch begert, das er eintweders den alten ehgaumer wider zum stillstand vermanen thüge, oder aber so er des ampts nit mehr fehig, er uns einen anderen an sein statt verordne. Was es werde geben, wirt die zeit bringen.
<Brandsthür>
Den 25. und 26. decembris wurd ein steühr ufgehebt für die brunstbeschedigten Welthi und Hans die Weißen zu Affholteren und fiel von freiem handschuß an gelt 14 fl 29 ß 4 hlr.
Hierüber stührte man ihnen an most und anderem wie folget:
Ulrich Huber undervogt zu Sellenbüren ein eimer.
Rudi Huber daselbst ein kupferhafen.
Ludi Bickel im Kloster 40 maß.
Heini Bickel daselbst 20 maß.
Jörg Bickel uf Breitten 30 maß.
Oswald Vollenweider 20 maß.
Hr. haupt[man] Uli Ringger 30 maß.