Annus domini mdcxciv.
Die [montags] 1. januarii 1694 waren die stillstähnde mit gotte angehebt, jedem anwesenden gottes sägen zu neüem jahr und gnad seinem eid und gewüssen genug zu tuhn angewünschet und jeder zu getreüer pflicht ermahnet etc., gotte zu ehren und der kirchen gottes zur erbauung und dem nächsten zum heile. Ward getrieben:
1. Daß Rudi Baur seine stiefmutter verpflegen solle, darzu zwey stillstähnder an ihne abgesendet worden etc., oder freytags vor denen herren obervogten zu erscheynen etc.
2. Daß Jogli Gilg profosen seinen eynzug nicht unterlasse.
3. Daß die häge übel zerrissen wurden, deren einer Kaspar Frech Baumann.
Die [mittwochs] 3. januarii 1694 bescheidete ich in das pfahrhauß alle beeidete der pfahr von ihnen zeügnuß von des Gregorius Eberlein gefüehrtes leben eynzuforderen, geschahe wie beylage enthaltet.
[Eingelegtes Dokument: Zeügsame betreffend Gregorius Eberlein]
Die [sonntags] 28. januarii 1694 ward der gefangner gewesne Goris wegen seiner vielfaltigen diebstählen vor die ganze gemeyne vorgestellet und auf ihne und seine diebgsellen und gsellinnen geprediget, geschahe also: Ein stadtknecht müeßte ihn in die kirchen füehren und auf einen stuhle allernächst vor dem taufsteine sezen. In die vordersten stüehle aber nächst vor denen ältesten stüehlen zur seihten müeßten sizen Susan Togweiler weibels, Anna Groß Schuhmachers und die Rohte Glättlein, Gretteli Gilg Jörgen selig sassen auf diesem buben stuehle. Aber auf dem vordersten mägdleinstuehle sassen der 3 Frechen Adams selig sohnsweiber Verena Frey weibels, Anna Huber Gözen selig frau, Barbara Glättli alt kirchmeyer sel[ig] tochter, Adelheit Gilg Brosis. Hielte über sie eine predig aus Zach. v: 3, 4. Bescheynte wenig reüen Goris.
Die [sonntags] 11. febr[uarii] 1694 ward Barbara Glättli alt kirchmeyers wegen entfliehung des vorigen vorstellens vor den stillstahnd gestellet.
2. Deßgleichen H[an]s Jogli Glättli sein bruder wegen huerey nach kohrrichtlicher erkantnuß.
3. Daß von u[nser] gnädig herren 30 lb vor die armen empfangen.
4. Jogli Gilg profosen seye halstarrig und verschreye die gemeyne.
5. Maurer Schmid habe eynzug und gehe unrecht mit dem verkauf des brods um.
6. Andreas Gilg habe eine wepfen zu Bremgarten um 36 ß versezet, seye den 4. diß am h. sonntage zu Bremgarten gewesen.
7. Barbara Frey Kobisen wölle fruchtbäüme umhauen.
9. [recte: 8.] Erzehlte ich, wie Sternenwihrt Landolt mich wegen seiner leichtsinnigen scheltung entschlagen, 20 lb buß erlegen, und gabe an, daß Heinr[ich] Groß Pfister und Anna Müllerin die angeber seyen, deren leztere ich gleich auch vor denen herren obervögten berechtiget hätte, der Groß aber ist entflohen.
Die [sonntags] 4. martii 1694 ward stillstahnd und darinn angebracht:
1. Jogli Hubers Wundis armuht und krankheit und ihm über voriges almosen noch 1 brod wochenlich geschöpfet.
2. Daß man vernemme sonntags übers feld zu gehen, brod anderswo zu kaufen etc.
3. Ward schulmeister halber eine umfrage gehalten, ward ihm zu untersagen befohlen, er a. verwiese den kinderen, wann ihm die alten etwas leids tüehen. b. Er erzehle ihnen, wormit er umgehe und sonderbar etwan auch vom viehe.
Die [sonntags] 1. aprilis 1694 ward vor dem stillstahnd:
1. Feürlaüfer nacher Zürich Hans Huber Kaspars sohn und feürlaüfere zur brunst ernennet Rudi Baur, Kaspar Togweiler Tischmacher und Kaspar Eberlein.
2. Daß der sohn Heinr[ich] Strasser sel[ig] Heir[rech] u[nser] gnädig herren anbefohlen, etwann den in die weite zu versorgen.
3. Wegen Barbara Frey Kobisen Hansen frau waren die alten klägten wiederäfert, seye sint weihnachten nie zur predig gewesen, stehle bey der nacht andren das holz, arbeite nie etc.
egen der wacht.
Den [sonntags] 29. aprilis 1694. Weil ein schreiben von den herren almosenpflegeren ankommen, daß Heinrich Strasser in Holland verschiket, Hans Strasser aber um 30 lb dem maurer Schmid zu verpflegen verdinget, Anna Strasser aber der gemeyne zu versorgen anbefohlen werde, so ward erkennet, daß vor das Anneli einem der es erziehen wölle jährlich 12 lb auß der gemeyne solten bezahlt werden. Aber es kam nie naher hauß. NB. Die erkantnuß der herren almosenpflegeren geschehen den 24. tag aprel.
In maio nihil observabatur.
Die [sonntags] 3. junii 1694 waren in dem stillstahnde die dorfwachten stark getrieben und geklagt über:
1. Barbara Frey Kobisen die alte bosheit.
2. Hans Ulrich Bidermann, daß er alles so unrichtig in seinen güeteren habe und die fürte aufbreche.
3. Hans Konrad Eberlein, daß er und seine frau einanderen schlagen, heüt in der predig auch ein unwesen und gewüehl in der stuben gewesen.
NB. Laugneten alles bey ihrer verbesserung.
Die 1. julii 1694 ward angebracht:
1. Daß einige gottesdienst versaumten als Heinr[ich] Gilgen selig buben und Rudi Gilg H[au]btm[anns], des lezteren halber aber ward angebracht, daß er abermahl stark angefochten seye und dann auch die Kleinrudi Glättlischen weiber und Kleinjog Frechen sein weib.
2. Heinr[ich] Togweiler Tischmacher schwöre und treibe ungereimte reden über seinen mit ihm zum aker gehenden buben.
NB. Gelobten besserung.
Die [sonntags] 5. augusti 1694. Nihil observatu dignum.
Die [sonntags] 9. septembris 1694 waren die beschrieben, so die winterkleider von u[nser] gnädig herren von nöhten hatten und begehrten. Darneben ward geklagt über:
1. Barbara Frey Kobisen stehe nachts um 12 uhren auf zum raube der bohnen, ziehe auch die kinder darzu, wäre in des vogts Meilins reben hinder dem Birk gewesen etc. NB. Weil sie alles laugnete, solte man sie ob der taht erhaschen und herbringen.
2. Gleiches tühe auch Kaspar Grossen Pfisters selig Hans Jogli, habe viel gelt etc. etc. Ziehe dem müessiggang nach. NB. Ließ diesen auf der schul züchtigen mit der ruhten durch den schulmeister.
Die [sonntags] 7. octobris, d[ie] [sonntags] 4. novembris 1694 waren sonderbare allgemeyne klägten, so die kirchen nichts angiengen.
Die [sonntags] 2. decembris 1694 ward stillstahnd und darinn:
1. Vor Barbara Frey und kinder gesorget, wie sie zu erhalten? Weil nun alt weibel wochenlich ein brod empfangen, ward es ihme abgekennet, weil er erwachsne kinder hätte, die ihn erhalten könnten, hingegen diesen unerzognen Kobis kinderen zugekennet.
2. Über Felix Frechen geklaget, daß er am sonntage bake.