Die stillständ deß 1670. jahrs.
Januarius.
Den 5. tag diß ist der ordinari-stillstand gehalten, darinn den liechstubeten nachgefrâget, aber nichts eröffnet worden.
Februarius.
6. tag ist in dem gehaltenen stillstand nichts ungebührliches geleydet, darby aber den fürgesetzten zugesprochen worden, by den abendgebätten am sambstag fleißiger zu erscheinen.
Martius.
In disem den 6. tag gehaltenen ordinari stillstand ward abermahlen nichts eröffnet, underdeß aber den fürgesetzten auf Aügst zu gemüth geführt worden, wylen es ein nit geringes mitel seige, das junge volk abzuhalten von dem lauffen sontags nach dem nachteßen wyt auf die allment hinauf, alß wann sy es ihrem gsind und kinderen abwehrind, söllind sy es deßhalben thun. Wann die ihrigen nit mehr daselbsthin lauffind, werdind es die übrigen bald gnug underlaßen.
Aprilis.
<Besoldung des kilchmeyers und vorsingers>
Den 10. tag ist gehalten worden der monatliche stillstand, darinn nichts unrichtiges fürgefallen, bynebend aber habend die fürgesetzten einem kilchmeyer zur jährlichen besoldung bestimmt 4 lb und einem vorsänger 1 lb 12 ß.
Maius.
Den 1. tag ist in dem gewonnlichen stillstand eröffnet worden, daß Heinrich Sydler und sein volck mit deß Hannß Sennen volck streithändel gehabt und mit unnützen bösen worten starck an einanderen gerathen und darby übel geschworen. Worauf gut erfunden worden, die sach beßer und mehrer zu erforschen und dann nach beschaffenheit mit ihnen zu verfaren.
So ist weiters geläidet worden, daß Hannß Uli Äberlin seiner stieffmuter ungebührlichen, bösen, faulen bescheid gegeben, deßen auch ein mehrere nachfrâg gehalten werden soll.
Den 29. tag ist ghalten worden ein extra-ordinari stillstand wegen Hannß Wylenmannß deß schneiders, der 2 mitwuchen nach einanderen die predig versaumt, ohnangesehen er von Heini Spinner dem ehegaumer und Jagli Murers s[elig] sohn, denen er gearbeitet, gheißen worden zur kilchen ze gehen, weliches an ihmme gewesen ein nit gringe frächheit, die ihmme auch vor dem stillstand zu gemüth geführt worden, worüber er sich zimmlich kal entschuldiget. Sonsten im übrigen war er in besuchung der predigen fleißig gnug und were für seine person auch dißmahlen außert der schuld gewesen, wann mann ihmme nit hette in kundenhäüseren gheißen gehen. Da dann diejenigen, denen er gewercket, hierüber warend zu red gestellt worden: Warumb sy einem handtwerksmann die wuchenliche bättagspredig vorhieltend?
<Stül unter der canzel>
So ist in diserem stillstand auch erkennt worden, by der cantzel in der kirchen voran den mannsstühlen etliche kräpsstühl für die fürgesetzten der gmeinden zu bauwen, weilen sy sich anerbotten, ihre stühl im chor willig abzutretten und den sängeren zu überlaßen.
Junius.
Sontags den 5. tag ist der gewonnliche stillstand gehalten worden, darvor erscheinen söllen Heini Vollenweider Jörg Vollenweiders sohn, der am nächsten sontag zuvor by gsundem leib anheimbsch keinen gottsdienst besucht hat, ist aber auf ynständige bitt der fürstellung deß stillstands entlaßen worden. Dem ich im pfarrhauß sein hinläßigkeit im besuchen der predigen ernstlich gnug fürghalten und zu mehreren besuchung vermanet.
<Jöris Heini>
hat auch erscheinen sollen Heini Ringger von Affholteren Jörg Vollenweiders ackerbub von 16 jahren alt, der sich dem exercitio catechetico nit underwerffen wöllen, der ohne bitt umb entlaßung der fürstellung außgebliben, aber hierüber von mir ins pfarrhauß bescheiden worden, weilen etliche der stillständeren für ihnne gebätten, wann er sich der ghorsamme anerbiethe. Alß er aber wider verhoffen sich by mir obstinat erzeigt, ist ihmme auf nächst darauf folgenden sontag von neüwem für den stillstand gebotten worden, der nit erschinen war er. Darauf ich mich vor dem stillstand entschloßen, dem herren landtvogt söliches zu überschreiben und ihnne zu bitten, das er mir disen bub gehorsamm machen wölle. Wie er nun den ernst vernommen und den braathen geschmöckt, ist er widerumb zu mir kommen, hat ynständig umb verzeyhung gebätten und angehalten, ihnne der fürstellung zu entlaßen und sich anerbotten aller ghorsamme, wie er dann eodem die in der nachpredig einen guten anfang gemachet.
Julius.
Den 3. tag ist der ordenliche stillstand gehalten worden. Ward darinn nichts geklagt.
Augustus.
Sontags den 7. tag ist abermahlen nichts unrichtigs fürgefallen.
September.
Den 4. tag ist gehalten worden der gewonnliche stillstand, darinn nichts ungebührliches angezeigt worden.
October.
Den 2. tag ist im stillstand eröffnet worden, das frömbde handwercksleüth von Affholteren in währender mitwuchenspredig in der gmeind gearbeittet und auf vermanen die predig zu besuchen zum schein fürgewendt, sy seigind am tag zuvor zu Affholteren in der kilchen gewesen, weliches aber wegen hierdurch gegebner ärgernuß nit zu dulden ist und in künfftigem ihrem herren pfarreren zur handhab und läydung anzumelden seyn werdend.
November.
Den 13. tag ist in dem ordinari stillstand nichts klagbars fürkommen.
December.
Sontags den 4. tag ward abermahlen nichts geklagt.