Der Streit zwischen der Zentralregierung Spaniens und der Ministerpräsident Mariano Rajoy und
der katalanischen Regionalregierung und der Ministerpräsident Carles Putz-Demont droht
zu eskalieren.
Klagemauer TV berichtete darüber in der Sendung Katalonien Spielball der Mächtigen im Hintergrund.
Nun hat der katalanische Regionalpräsident Putz-Demont am 10.
Oktober 2017 eine Unabhängigkeitserklärung unterzeichnet, diese aber umgehend für
ausgesetzt erklärt.
Damit will er, nach eigenen Worten, einen Dialog mit der Zentralregierung anstoßen.
Ein katalanischer Regierungssprecher erklärte den Schritt später zum symbolischen Akt.
Spaniens Verfassungs sieht die Abspaltung einer Region nicht vor.
Eine Unabhängigkeitserklärung wäre daher nach Auffassung der Zentralregierung ein klarer
Rechtsbruch.
Putz-Demonts symbolische Erklärung bewegt sich hingegen in einem rechtlichen Graubereich.
Nun will Ministerpräsident Rajoy bis 16.
Oktober von Putz-Demont eine Erklärung, ob er die einseitige Unabhängigkeit ausgerufen
habe oder nicht.
Bis spätestens 19. Oktober müsse Putz-Demont die verfassungsmäßige Ordnung Spaniens respektieren,
also das laufende Unabhängigkeitsverfahren faktisch abbrechen.
Diese Mahnung gilt als Vorstufe für die Anwendung des Art.
155 der spanischen Verfassung.
Demnach kann Madrid eine Regionalregierung entmachten, sollte diese die Verfassung missachten.
Laut verschiedenen Berichten bereite sich das spanische Militär auf eine mögliche Intervention
in Katalonien vor.
Einer der Auslöser der Krise ist das im Völkerrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht
der Völker.
Dieses sieht vor, dass alle Völker über ihren politischen Status entscheiden.
Jedoch schützt das geltende Völkerrecht ebenfalls die territoriale Unversehrtheit
der Grenzen aller Staaten.
Deshalb gibt es keine völkerrechtlichen Normen, die ein Setsessions, sprich Abspaltungsrecht
ausdrücklich bejahen oder verbieten würde.
So ist unter Völkerrechtern umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch
das Recht von Minderheiten einschließt aus einem Staatsverband auszutreten.
Die in der Rechtswissenschaft vorherschende Meinung lehnt ein Abspaltungsrecht ethnischer
Minderheiten und der Hinweis auf das Unversehrtheitsinteresse bestehender Staaten ab.
Laut dem Schweizer Rechtswissenschaftler und Professor für Völker- und Staatsrecht
an der Universität Zürich, Oliver Dickelmann, verschaffe das Selbstbestimmungsrecht nur
gewisse Autonomierechte im bestehenden Staatsverband, aber kein eigentliches Abspaltungsrecht.
Eine Abspaltung wäre nach Völkerrecht nur zulässig, wenn das Volk der Katalanen real
bedroht wäre.
Eine Abspaltung sei nur in äußesten Notsituationen und nur bei schwersten systematischen Menschenrechtsverletzungen
über eine gewisse Dauer zulässig.
Selbst der Kosovo sei eher ein Grenzfall, so Dickelmann.
Das Kosovarische Parlament proklamierte am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit des Kosovo
von Serbien.
Bis heute erkennen Serbien und viele weitere Staaten die Souveränität Kosovos nicht an.
In diesem Zusammenhang ein kurzer Hinweis auf die Abspaltung der Halbinsel Krim im Jahr
2014.
Klagemauer TV wies darauf hin, wie Krimbewohner massivst bedroht wurden.
Laut dem Schweizer Historiker und Friedensforscher Dr.
Daniela Ganser sei die Abspaltung der Krim eine Gegenreaktion auf den volkerrechtswidrigen
äußerst blutigen Putsch gegen die legitim gewählte Regierung in Kiew gewesen.
Zurück nach Katalonien, wie wir am 7. Oktober berichteten, besitzt Katalonien bereits ein
außerordentliches Maß an Autonomie.
Und es kann nicht von Verletzungen von Menschenrechten seitens der spanischen Zentralregierung
die Rede sein.
Wenn es jedoch um die Abspaltung ethnischer Minderheiten geht, muss beachtet werden,
wer außer einem Teil der betroffenen Bevölkerung auch noch ein Interesse daran haben könnte.
Das Online-Portal der Wochenzeitung Die Zeit publizierte am 10.
Oktober einen flammenden Appell zur Zerschlagung europäischer Nationalstaaten.
Autorin ist die Politologin Ulrike Guiro, die Expertin mehrerer Denkfabriken war.
Laut Guiro sollen in Europa anstelle der Nationalstaaten bis zu 60 Regionen mit einer jeweils eigenen
Identität, die sich ethnisch definieren lasse, treten.
Als Beispiele führt der Guiro Gebiete mit stark separatistischen Tendenzen, wie Flandern
oder Südtirol oder eben Katalonien an.
Vordergründig geht es Guiro darum, die von nationalstaatlichen Konflikten erschütterte
EU zu retten.
Hintergründig soll ein zentralistisch regiertes Europa, die sogenannten Vereinigten Staaten
von Europa, errichtet werden, wie es mit den derzeit bestehenden Nationalstaaten nie
möglich wäre.
Also werden Abspaltungs-Tendenzen, wie in Katalonien, zur Zerschlagung europäischer Nationalstaaten
instrumentalisiert.
Das Homogene, das meint ethnisch einheitliche Staaten, nicht das Ziel sein können, sagte
selbst Rechtswissenschaftler Oliver Diggelmann.
Zitat
Denn bei einer Abspaltung gibt es im neuen Gebiet ja oft auch wieder neue Minderheiten und das
kann dann so weitergehen.
Es muss daher eher das Ziel sein, innerhalb der bestehenden Staaten gute Modi des Zusammenlebens
zu finden.
Es bleibt zu hoffen, dass sich das spanische Volk nicht instrumentalisieren und gegeneinander
aufhetzen lässt.
Von keiner der beiden Seiten, wie es am 7. und 8. Oktober eindrücklich demonstrierte.
Hunderttausende gingen für Spaniens Einheit gegen eine Abspaltung Katalonians auf die
Straße.
Zudem forderten die Demonstranten die involvierten Politiker zum gegenseitigen Dialog auf.
Redet oder trete zurück riefen die Menschen im Blick auf Ministerpräsident Racheu und
den Chef der katalanischen Regionalregierung Putsch de Mont.
Dieses Beispiel zeigt, nur das Volk vermag sich der Teile und Herrschepolitik von Regierenden
zu widersetzen.
