Wer die Debatte zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im Schweizer National- und Ständerat
aufmerksam mitverfolgt, wird sich der Frage nicht erwehren können, ob die Schweiz nicht
schon faktisch in der EU ist.
Doch schön mal der Reihe nach.
Am 9.
Februar 2014 stimmte die Schweizer Bevölkerung der Masseneinwanderungsinitiative der Schweizerischen
Volkspartei SVP zu.
Gemäß dem Initiativtext muss die Bundesverfassung unter anderem wie folgt geändert werden.
Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der
Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.
Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel
121a verstoßen.
Seit fast drei Jahren nun arbeitet die Schweizer Bundespolitik an der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative
um friss gemäß bis zum 9.
Februar 2017 zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Dies scheint sich jedoch als äußerst schwierig zu erweisen, bei die Vorschläge der verschiedenen
Lager unterschiedlicher nicht sein könnten.
Hier die wichtigsten Positionen.
Der Nationalrat ist für einen sogenannten Inländervorrang Leid.
Dafür sollen Arbeitgeber offene Stellen zunächst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren
RAV melden.
Höchstzahlen und Kontingente soll es keine geben.
Die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Ständerat, verlangte, dass der Inländervorrang
Leid verschärft wird.
So sollen Arbeitgeber inländische Stellenbewerber zu einem Gespräch einladen und Absagen begründen
müssen.
Inzwischen ist der Ständerat von der Privilegierung inländischer Stellensuchender abgerückt,
wegen eines möglichen Konflikts mit dem Freizügigkeitsabkommen.
Aus der Sicht der SVP sind beide Modelle inakzeptabel, da sie kaum einen Einfluss auf die Zuwanderung
hätten.
Die SVP fordert nach wie vor eine klare Umsetzung der MEI, wie es die Verfassung vorsieht,
mit Höchstzahlen und Kontingenten.
Zurzeit läuft die sogenannte Differenzbereinigung zwischen den Vorschlägen des National- und
Ständerats.
Es wird um Details gestritten.
Die Schlussabstimmung soll Ende nächster Woche stattfinden.
Doch selbst Bundeshausredakteur Philipp Burkhardt musste eingestehen, dass der Volksauftrag
nicht berücksichtigt werde.
Burkhardt wörtlich.
Das Parlament unterstellt eigentlich der Mehrheit der stimmenden Bevölkerung.
Sie habe sich zwar für die Steuerung der Bevölkerung ausgesprochen, aber ist gar nicht
so gemeint.
Doch warum stellt sich eine Mehrheit des National- sowie Ständerats eigentlich dagegen, die Masseneinwanderungsinitiative
im Sinne des Verfassungstextes und Volksauftrages umzusetzen?
Hierzu eine unzweideutige Antwort.
So hieß es in der Hintergrundsendung Echo der Zeit des Schweizer Radios SRF vom 13.
September 2016.
Die EU ja nicht provozieren.
Das war offensichtlich das Matto der Mehrheit der nationalrädlichen Kommission.
Keine Höchstzahlen und Kontingente, kein wirklicher Vorrang für Inländer bei Anstellungen.
Und wenn man doch Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung ergreifen sollte, dann nur
im Einklang mit der EU.
Dabei nimmt die Kommission einen klaren Verstoß gegen die Bundesverfassung in Kauf, um das
Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU nicht zu gefährden.
Laut dem Politiker der Sozialdemokratischen Partei SP Corrado Pardini sei die Grundbedingung
der SP zur Umsetzung der MEI keine Probleme mit der EU.
SVP-Politiker Gregor Rutz sprach von einer absoluten Nullnummer, die das Parlament hier
bringen und von einer bedingungslosen Kapitulation gegenüber der EU.
Rutz wörtlich, in einer Demokratie gilt der Jüngste Entscheid, sonst können wir sofort
aufhören.
SVP-Politiker waren schon längst vor einem schleichenden EU-Beitritt der Schweiz in die
EU.
Sind sich doch Schweizer Politiker von links bis rechts bewusst ein Rahmenabkommen, dass
die Schweiz zur automatischen Übernahme von künftigem EU-Recht verpflichten will, hätte
im Moment vor dem Schweizvolk keine Chance.
In einem von der Schweizer Bank Credit Suisse am 30.
November 2016 veröffentlichen Sorgenbarometer ist die Zustimmung des Schweizer Stimmvolkes
für einen EU-Beitritt von 23 auf 10% gesunken.
Trotzdem schaut man der Mehrheit der Schweizer Parlamentarier auf die Finger, könnte man
meinen, dass die Schweiz Fakt ist schon zur EU-Gehöre.
Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, in der Schweizerischen Demokratie ist das Volk sein
eigener Souverän, sprich Staatsoberhaupt, und hat selbst für wichtige Fragen zu bestimmen.
Wenn nun ein Volksentscheid, wie das Jahr zur Zuwanderungsinitiative von einer Mehrheit
der Parlamentarier schlicht missachtet und mit Füßen getreten wird, muss da nicht von
einem versteckten und hinterhaltigen Putsch gesprochen werden, mit dem Ziel, die Macht
im Staat anstelle des Volkes zu übernehmen.
