Presserat oder Presseverrat? Wie ich in unserer Sendung trügerische Unabhängigkeit vom 3.
März 2017 angekündigt hatte, nehmen wir unsere Zuschauerschaft jetzt einmal ganz praktisch mit
auf den steilen und dornigen Weg einer Gegendarstellung. Wer immer nämlich einmal von den
Massenmedien in den Schmutz getreten wurde, bringt diesen Schmutz nie wieder los. Zumindest nicht auf
dem Weg des gesetzlich hochgelobten Gegendarstellungsrechtes. Dieser Mann hier vom Schweizer Fernsehen hat in
seiner Arena-Hetzendung gegen Dr. Daniele Ganser vor laufender Kamera darauf geschworen,
wie simpel es im Fall einer Medienverleumdung sei, zu einer öffentlichen Gegendarstellung zu
kommen. Hinsichtlich dieser neuen Kampfrunde können wir nur sagen 1 zu 0 für klar TV,
denn schon der erste Schritt in der Praxis offenbart das exakte Gegenteil, hier der schriftliche
Beweis. In gewohnter Manier schlugen nämlich die SRF und auch die MDR-Anwälte unsere Gegendarstellung
zugleich wieder in den Wind. Somit steht es also gleich zweimal 1 zu 0 für klar TV in der ersten
Runde. Wie bereits erwähnt, erlebte Klagemauer TV-Gründer Ivo Sasek ein und dasselbe schon über
mehrere dicke A4 Ordner hinweg.
Begleiten Sie daher unseren nächsten Gang zu diesem hoch gelobten Presse-Rat. Sie erinnern
sich, dieser völlig unabhängige Presse-Rat würde uns nun ganz gewiss zu unserem Gegendarstellungen
verhelfen. Sehen Sie also gleich selbst, was klar TV-Gründer Ivo Sasek dem Presse-Rat geschrieben
hat und verpassen Sie dessen Antworten nicht. Denn wir werden Ihnen auch die Reaktionen des
Presse-Rates wieder präsentieren, sobald Sie da sind. Und bevor wir bei erfolgter Verweigerung
gemeinsam zur nächst höheren Instanz dem Ombudsmann vordringen werden. Erleben Sie mit eigenen Augen,
wie genau und niemals anders, nicht allein unsere sogenannten Qualitätsmedien, sondern auch unsere
Gesetze, Instanzen und Scheinhilfestellen in der knallharten Praxis funktionieren.
Weilzenhausen, 16. März 2017. Beschwerde zu Ihr Verletzungen und Verleumdungen der SRF-Rundschau vom
1. März 2017 und zur Verweigerung meiner Gegendarstellung. Sehr geehrte Damen und Herren,
am 3. März 2017 reichte ich beilegende Gegendarstellung bei SRF ein, die mir verweigert wird. Deshalb
gelange ich mit einer Beschwerde an den Schweizer Presse-Rat bezüglich der Rundschau vom 1. März 2017,
Beschwerde gegen die in der Sendung verbreiteten Erverletzungen und Verleumdungen und Beschwerde
gegen die verweigerte Gegendarstellung. Die Punkte, die ich beim Schweizer Fernsehen
beanstandet habe, können Sie meiner Gegendarstellung entnehmen, siehe Beilage. Es ist beweihtem nicht
das erste Mal, dass mich das Schweizer Fernsehen mit Erverletzenden Verleumdungen überzieht. Trotz
meinem gesetzlichen Recht weigerten sie sich in bislang jedem einzelnen Fall, meine mühsam
erarbeiteten Gegendarstellungen zu veröffentlichen. Dies mit den immer gleichfauen Lügen, Verzerrungen
und Ausreden, wie sie sich auch im jüngsten Verweigerungsschreiben vom 8. März 2017 um
19.01 wieder zeigen. Und diese lauten wieder wie folgt. Die Redaktion gab ihnen Gelegenheit,
sich zu allen Vorwürfen zu äußern. Leider haben sie eine Stellungnahme abgelehnt. Richtig
aber ist, dass ich schon wenige Stunden nach der ersten Anfrage von SRF alle 13 Fragen
des SRF rechtzeitig und detailliert schriftlich beantwortet habe. Diese 13 Antworten liegen
diesem Brief als Beweis bei. Gegendarstellungsfähig sind Tatsachendarstellungen. Die Aussage von
Hugo Stamm ist eine reine Meinungsäußerung, die nicht gegendarstellungsfähig ist.
Vorbemerkung. Dieser Satz wird zu einem juristischen Verbrechen, sobald eine sogenannte bloße Meinung
vom Volk dennoch als Tatsache wahrgenommen wird. Der jüngste Strafbefehl gegen mich
beweist das doch in aller Deutlichkeit. Ich habe, trotz sogenannte Redefreiheit, zu dem
Vortrag von Sylvia Stolls noch nicht mal meine Meinung geäußert und trotzdem gelte
ich vor der Justiz schon als Volkverhetzer. Warum das? Weil das Volk sogar mein Schweigen
zu einer geäußerten Meinung bereits als Tatsache wahrgenommen habe. Aus diesem juristischen
Blickwinkel muss auch jede Verweigerung von Gegendarstellungen als krimineller Akt gewertet
werden. Gleiches Recht für alle. Genau so suchten auch jede Gegendarstellung nichts
anderes als Volksverhetzen der Aussagen zu entschärfen. Ganz einerlei, ob die Volksverhetzung
einer bloßen Meinung oder Tatsachen entsprungen ist. Es darf mit anderen Worten immer nur
darum gehen, wie das Gesagte auf das Volk wirkt. Aus meiner Gegendarstellung können
sie leicht ersehen, dass die sogenannt bloße Meinung von Hugo Stamm bei einem großen Teil
des Volkes durchaus als Tatsache ankommt. Und genau dies allein kann die wahre Absicht
des SF gewesen sein. Aus keinem zweiten Grund ließen sie darum einmal mehr ihren Hugo auf
mich los. Diese Verfolgerklaren stellten mir seit Jahren nach, reizt sämtliche Massenmedien
dazu an, mich ebenfalls zu verfolgen. Und zwar bis hinein in die Kinos, Verkaufsstellen,
Banken, Grundbuchämter, Steuerämter, Schulbehörden und so weiter. Dies führte schon vor vielen
Jahren dazu, dass sämtliche meiner Spielfilme nicht nur von Kinobesitzern, sondern auch vom
gesamten Markt sabotiert und ausgeschlossen wurden und noch werden. Dasselbe geschieht
auch mit meinen über 20 Büchern, die ich geschrieben habe, mit allen meinen Musik-CDs
und so weiter. Diese Verfolgung ist eine Tatsache, die mich seit fast zwei Jahrzehnten regelmäßig
um zweistellige Millionen Beträge schädigt. Von meinem dadurch tatsächlich ruinierten
Ruf und von all den verursachten Spaltungen gegen mich mal ganz abgesehen. Die beiliegende
Gegendarstellung gibt ihnen Einblick in meinen persönlichen Holocaust, den ich tatsächlich
laufend durch die Massenmedien erlebe. Keine noch so spitzfindige Firmlichkeit darf darum
weiterhin meine Richtigstellung verhindern. Bei der kürzlich ausgestrahlten Arena-Sendung
mit Dr. Daniela Ganza hat der SRF-Moderator Dr. Ganza völlig ins Lächeliche gezogen,
als dieser sich wehrlos der Willkör von Medienlügen ausgesetzt sah. Jeder Mann könne doch
in unserem Rechtsstaat kinderleicht mit Gegendarstellungen auf Falschaussagen der Medien antworten,
behauptete der SRF-Moderator vor laufender Kamera. Bei allfälliger Gegendarstellungsverweigerung
könne jeder Mann jederzeit auf der Unterstützung unseres unabhängigen Presserats zählen.
Diesem öffentlichen Rat folge ich nun und zähle hiermit darauf, dass sie mir zu meinem
besagten Recht verhelfen. Ich fordere eine Umgehen der Veröffentlichung meiner hier
beiliegenden Gegendarstellung. Besten Dank, dass sie ihren Namen Ehre machen werden.
Mit freundlichen Grüßen, Ivo Sasek.
Beilagen
Meine 13 rechtseitigen und schriftlichen Antworten an SRF. Mein Gegendarstellungsantrag
an SRF vom 3. März 2017, A. in schriftlicher Form und B. in DVD-Form. Das Ablehnungsschreiben
des SRF vom 8. März 2017.
Das Ablehnungsschreiben des SRF vom 8. März 2017.
Das Ablehnungsschreiben.
