Wehm, Nützenpresserat und UBI, sind die als unabhängig gepriesenen Medienbeschwerdestellen
so unabhängig, wie sie sich geben?
Wir begehen mit ihnen zusammen neue Wege.
Hier einige interessante Einblicke hinter die Kulissen.
Bei der SRF-Sendung Arena am 24.
Februar 2017 wurde Dr.
Daniele Ganzer im Stil von alle gegen einen zerpflückt und statt als Historiker angehört
und geachtet, als verhetzender Verschwörungstheoretiker gebrannt mag.
Als Ganzer darauf bestand, diese Diskriminierung vor laufender Kamera gegen ihn zu beenden,
schaltete der Arena-Moderator hastig einen Werbeclip auf, der beweisen sollte, dass es
für jeden, der sich von den Massenmedien, zum Beispiel verleumnet fühlt, ja einen helfenden
Presserat gibt.
Und so wurde dies belegt.
Ist ein Konsument mit einem Artikel nicht einverstanden, könne er sich beschweren,
zum Beispiel beim Schweizer Presserat.
Dieser beurteile dann, ob der Medienbericht den Journalistenkodex verletze oder nicht.
Dasselbe bei Radio und Fernsehbeschwerden, für das sei eine Ombudsstelle eingerichtet.
Wer mit dem Bericht der Ombudsstelle nicht zufrieden sei, könne sich an die unabhängige
Beschwerdinstanz UBI wenden, dies sei eine unabhängige Beschwerdinstanz für Radio und
Fernseher.
Diese beurteile dann, ob das Rundfunkrecht eingehalten wurde.
Wenn nicht, könne die UBI verlangen, dass die Verletzung behoben werde.
Bei schweren Rechtsverletzungen könne die UBI sogar beim zuständigen Bundesamt beantragen,
dass dem Sender die Konzession entzogen wird.
Was man doch nicht alles unternimmt, um nicht direkt vor Gericht gezogen zu werden.
Jedenfalls war für den Arena-Moderator und seine Komplizen damit die Sache vom Tisch.
Daniele Ganzer wurde vor laufender Kamera dazu aufgefordert, seine Klage auf diesem
extra eingerichteten Beschwerdeweg zu klären.
Der SRF Arena-Moderator versprach feierlich, dass das Schweizer Fernsehen sich revidieren
werde, sobald Ganzer dort recht bekäme.
Klagemauer TV nimmt sie daheim mit, um diesen Beinahelschwur nun einmal ganz praktisch auszutesten
und zwar gleich in eigener Sache.
Warum in eigener und nicht gleich in ganzer Sache?
Weil man den Fall Ganzer möglicherweise noch diskutieren könnte, den Fall Sasek sicher
nicht, denn dieser konnte mit eindeutigen und bildgewaltigen Gegenbeweisen bereits belegt
werden.
Sie erinnern sich, vor zwei Tagen verbreitete das Schweizer Fernsehen SRF zum einen die
Behauptung, Ivo Sasek hätte den Medien den Krieg erklärt, dabei verschwiegen sie natürlich,
dass die Medien bereits seit Jahrzehnten einen aktiven Krieg gegen Sasek führen.
Das erinnert uns an die Parallele der damaligen 53 verschwiegenden Kriegserklärung gegen Deutschland.
Zum anderen war der Hugo Stamm in derselben Sendung vor dem Klartv-Gründer Ivo Sasek
als vor einem gefährlichen Mann, der einen heilosen Zorn auf die Zivilgesellschaft habe.
Mit den unwiderlegbaren Gegendarstellungen in der Hand nehmen wir darum einmal unsere
Zuschauer mithin rein auf diesen stets dornigen und steilen Weg.
Wir demonstrieren damit, wie dieser vom SRF so simple und einfach dargelegte Weg im
realen Alltag aussieht.
Begleiten Sie also unsere Gegendarstellung vom SRF bis hin zur Ubi und urteilen sie dabei
selbst, wie glaubwürdig unsere Qualitätsmedien sind.
Wir werden genau dokumentieren, was bei jeder einzelnen Instanz geschieht, wenn man eine
öffentliche Verleumdung durch eine Gegendarstellung entschärfen will.
Nach Pressekodex und sogar nach Strafgesetzbuch wäre bereits die Schweizer Rundschau zur
unbedingten Ausstrahlung unserer Gegendarstellung in ihrer nächsten Rundschau verpflichtet
und zwar zur selben Sendezeit und im gleichen Umfang, wie Sasek durch die Schweizer Rundschau
verleumdet wurde.
Heute noch reichen wir unsere Gegendarstellung ein.
Wir halten sie darüber auf dem Laufenden, was dann geschieht.
Nun aber schauen wir noch kurz darauf, ob sich in diesem ganzen Pressegefüge vor allem im
Presserat mittlerweile etwas geändert hat.
Denn mindestens fünf große und randgefüllte Ordner von Sasek zeugen davon, wie sämtliche
Massenmedien über Jahrzehnt hinweg jede noch so konkrete und mühsam erarbeitete Gegendarstellung
verweigert haben.
Sowohl Presserat als auch Ombudsstelle und jede sonstige Beschwerdestelle zeigen sich
als völlig nutzlos, weil sie den verweigerten Gegendarstellungen in keinem einzigen Fall
zur Veröffentlichung verhelfen.
Warum dies so ist, mag ein zweiter Blick auf die Besetzung des Presserates erklären.
Denn ganz offensichtlich hat sich in all den vielen Jahren nichts verändert.
Der Presserat wird zwar von den Leitmedien als völlig unabhängige Beschwerdeinstanz
hochgejubelt, was aber in Tat und Wahrheit ein einziger Filz von Mainstream Insidern
ist.
Werfen wir darum vorab einen kurzen Blick auf die aktuelle Presseratzusammensetzung.
Und zwar genau so finden wir es auch in anderen Ländern vor.
Mindestens 15 der 21 Mitglieder des Presserates sind Mainstream-Berufsjournalisten.
Präsident Dominic von Burg, Tribün du Genève, Sonja Arnal, Chefredakteurin des Matin Dimanche,
Marianne Biber, SDA, Dennis Bühler, Südostschweiz und Agauer Zeitung, Jan Krübler, Schweizer
Radio und Fernsehen, Matthias Halbeis, Ko-Politikchef, Blickgruppe, Klaus Lange, Textdirektor Sonntagsblick,
Francesca Lovini, Radio-Televisiones Vizera, Denise Mamechan, Le Thon, François Moran,
La Liberté, Kaspar Selk, der sogenannt freie Journalist hat während 36 Jahren als Moderator
und Leiter des Echo der Zeit als stellvertretender Chefredakteur und als USA-Korrespondent für
SRF gearbeitet.
Wie frei und unabhängig kann so ein Mann sein?
Sarahina Krobler, NCZ-Inlandredakteurin, David Spindler, RTR.
Von wie viel Unabhängigkeit kann man da noch sprechen?
Schauen wir uns darum gleich auch noch die UBI-Besetzung an.
UBI bedeutet ja unabhängige Beschwerdeinstanz.
Wie unabhängig ist sie wirklich?
Auf den offiziellen UBI-Admin-Seiten lassen sich ersehen, dass vier von den neuen Mitgliedern
entweder ehemals journalistisch tätig waren oder es immer noch sind.
Es lassen sich ein Journalisten-Ausbildner, eine Kommunikationsfachfrau, eine PR-Beraterin
und ein Professor für Medienrecht auswendig machen.
Mehrere sind oder waren in der Kommunikationsbranche tätig.
Die schillerndste unter ihnen ist Dr.
Claudia Schoch-Zeller.
Die neue Vizepräsidentin war langjährige Redakteurin und Rechtskonsulentin der neuen
züricher Zeitung Kurz-NZZ.
Ihr letzter NZZ-Artikel erschien am 30.
September 2014.
Seit Anfangs 2016 ist sie in einer züricher Anwaltskanzlei tätig.
Im weiteren ist Frau Schoch auch Stand des Kommissionsmitglied der SPAG.
Die SPAG ist ein Lobbyistenverband, der die Lobbyarbeit transparent und gesellschaftsauglich
machen möchte.
SPAG-Mitglieder selber soll der Zugang zu Parlament und Behörden durch eine öffentliche
Beklaubigung vereinfacht werden.
