In Folge der Enthüllungen von Edwards-Noden über die Spionage-Tätigkeiten des amerikanischen
Geheimdienstes NSA wurde auch der vielfältige Rechtsbruch und der Verstoß gegen elementare
Grundrechte durch den Deutschen Bundesnachrichtendienst, kurz BND, aufgedeckt.
Dadurch sah sich die Bundesregierung genötig, das BND-Gesetz zu ändern.
Die sage änderte BND-Gesetzesentwurf wurde heute am Freitag, dem 21.
Oktober 2016, im Bundestag behandelt.
Wer aber geglaubt hat, dass der Arbeit des BND jetzt zum Schutz der Bevölkerung gegen
unerlaubtes Abhören enge Grenzen gesetzt werden, sieht sich bitter getäuscht, denn
genau das Gegenteil ist geplant.
Laut dem neuen BND-Gesetzesentwurf wird alles legalisiert, was bislang illegal war, wodurch
ein massiver Ausbau der staatlichen Überwachung ermöglicht wird.
Im Einzelnen sind Folgende Änderungen vorgesehen.
1. Abhören jetzt auch im Inland War bisher das Abhören innerhalb Deutschlands verboten,
soll es jetzt ohne Begrenzung erlaubt sein.
2. Hundert Prozent Abhören Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen mit maximal
20% ihrer Kapazität abhören.
Das neue Gesetz ermöglicht es, das Telekommunikationsnetz ohne Einschränkung abzuhören.
3. Extreme Ausweitung der Abhörgründe Bisher galten klar definierte Abhörziele.
Jetzt wurden zusätzliche, schwammig formulierte Ziele hinzugefügt, die quasi die Überwachung
für alles ermöglichen.
4. Datenspeicherung und automatische Weitergabe an Partner wie die NSA Daten dürfen in Zukunft
ausnahmslos ein halbes Jahr gespeichert und automatisch an andere Geheimdienste weitergegeben
werden.
Die juristischen und sonstigen Stellungnahmen, die im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung
des BND-Gesetzes abgegeben wurden, sind größtenteils besorgniserregend.
Dr. Bertolt Huber, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am
Main und stellvertretender Vorsitzender der G10-Kommission des 18. Bundestages, stuft
dieses Gesetz als evident, also offensichtlich verfassungswidrig ein.
Kurz zur Erläuterung, die G10-Kommission genehmigt die Abhörmastnahme des BND.
Des Weiteren.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass
dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist.
Laut der OSCE-Beauftragten für die Freiheit der Medien Dunja Miatovic verstößt es gegen
internationale Menschenrechtsstandards und ist eine Betrohung für die Medienfreiheit.
Organisationen wie der Deutsche Presserat ARD und ZDF kritisierten ebenfalls, dass das
geänderte BND-Gesetz dem Kredaktionsgeheimnis als essentieller Grundlage für den Journalismus
zur Wiederlaufe.
Der Deutsche Anwaltverein Reporter ohne Grenzen und Amnesty International befürchten sogar
einen tiefen Einschnitt in die weltweite Pressefreiheit.
Sehr geehrte Zuschauer, Sie fragen sich sicherlich auch, wie konnte es solch ein Gesetzesentwurf
in Deutschland einer angeblich freien Demokratie eingebracht werden?
Einerseits wird dadurch offenbar, dass die Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer Ziele
bereit ist, geltendes Recht zu beugen und zu brechen.
Andererseits wird dadurch das Versagen der öffentlichen Medien als Informationsorgan
für die Bevölkerung offensichtlich.
Wirklich freie und unabhängige Medien würden eine solche Gesetzesänderung mit solch gravierender
Tragweite in ihren Sendungen niemals so beiläufig behandeln.
Im Grunde genommen ist dies ein Indiz dafür, dass unsere Massenmedien bereits jetzt, fremdgesteuert
und im Sinne der Geheimdienste und Regierungen instrumentalisiert sind, werden sie deshalb
aktiv und helfen sie mit, die leider noch viel zu wenig gewahrgenommenen unabhängigen
und freien Medien zu verbreiten, denn neue Medien braucht das Land.
