Der Eigenmitwert ist eine Kuriosität im Schweizerischen Steuersystem.
Wohneigentümer müssen ihr Eigenheim nicht nur als Vermögen versteuern,
der Eigengebrauch des Heims wird mit dem sogenannten Eigenmitwert noch einmal besteuert.
Diese Bestrafung der eigenverantwortlichen Vorsorge ist ungerecht.
Darum hat der Hauseigentümerverband Hefschweiz eine Petition zur Abschaffung des Eigenmitwärts lossiert.
Die Schweizerische Bundesverfassung verankert im Artikel 26 nicht nur den Schutz des Privateigentums,
sondern sogar im Artikel 108 die Förderung von Wohnungs- und Hauseigentum.
Vor diesem Hintergrund wird sofort klar, der Eigenmitwert steckt weh in der Landschaft.
Denn neben der Vermögensteuer, die für Wohneigentum erhoben wird,
muss bei selbst genutzten Wohnimmobilien ein weiterer Wert versteuert werden.
Der sogenannte Eigenmitwert.
Diese zusätzliche Besteuerung geschieht durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens.
Dass dies als abstoßend empfunden wird, liegt auf der Hand.
Der Eigenmitwert widerspricht unserem Steuersystem, das Doppelbesteuerung verbietet.
Hinzu kommt, dass der Eigenmitwert stetig zu Ungunsten der Hausbesitzer erhöht wird.
Das führt zu einer ungerechten, weil ungleichen Behandlung von Eigentümern unmieten.
Der Eigenmitwert bewirkt folglich eine deutlich höhere Steuerrechnung,
welche insbesondere von vielen älteren Menschen, die von einer bescheidenen AHV-Pension leben,
nur mit Mühe bezahlt werden kann.
So ist für viele Wohneigentümer die Besteuerung des Eigenmitwärts ein alljährliches Ärgernis.
Sparen wird bestraft.
Weil Schulzinsen vom Einkommen abgezogen und damit die Steuerbelastung reduziert werden kann,
lohnt sich die Rückzahlung der Hypothek oft nicht.
Im Gegenteil, wer spart, um im Alter ein möglichst schuldenfreies Eigenheim zu besitzen, wird vom Staat bestraft.
Im heutigen System stehen Eigentümer mit abbezahlter Hypothek oft schlechter da
als Mieter in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Diese schmerzhafte Benachteiligung der eigenverantwortlichen Vorsorge ist ungerecht
und muss endlich aufhören.
Schulden lohnen sich.
Der falsche Andreiz, die Schulden hochzuhalten, führt dazu, dass die Schweizer und Schweizerinnen
mittlerweile weltweit die fast höchste Prokopverschuldung haben
und die nahezu höchste Verschuldung gemessen am Bruttoinlandprodukt.
Wohneigentum als Vorsorge.
Schuldenfreies Wohnen ist die beste Altersvorsorge.
Im Rentenalter soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen erwöglicht werden.
Fazit.
Schuldenfreies Wohneigentum als Altersvorsorge sollte,
Gems Artikel 108 der Bundesverfassung, gefördert und nicht vom Staat bestraft werden.
Um diesem wichtigen Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat der HEF,
Hauseigentümerverband Schweiz, die Petition, eigene Mietwert abschaffenlosiert.
Damit wird die Bundesversammlung aufgefordert, die finanzielle Benachteiligung der Wohneigentümer zu beseitigen.
Die vier jungen Leute des folgenden Videos sind typische Schweizer mit verschiedenen Lebenszielen.
Schauen wir mal, wie sich die Lebende bei den Paaren entwickeln.
Der Eigenmietwert ist ein Schweizer Sonderfall.
Wohneigentümer müssen den Eigengebrauch des Heims mit dem sogenannten Eigenmietwert besteuern.
Dies soll sich ändern.
Peter und Sonja und auch Rolf und Jenny wohnen in einer städtischen Siedlung.
Beide Paare sind jung, gut ausgebildet und verdienen einen vergleichbaren Lohn.
Heute erhalten beide einen besonderen Besuch.
Beide Paare erhalten eine Erbschaft in der Höhe von 350.000 Franken.
Peter und Sonja wollen ihren Traum verwirklichen und ein eigenes Haus bauen.
Rolf und Jenny träumen von ihrer ersten Fahrt mit ihrem neuen Auto.
Mit ihrem guten Einkommen, der Erbschaft und den Ersparnissen reicht es, um ein Haus zu bauen.
Sie packen mit an. Die Ferien sind gestrichen. Jede freie Minute sind sie auf der Baustelle.
Rolf und Jenny haben ihren neuen Sportwagen gekauft.
Danach geht es auf die langersehnte Weltreise.
Beide Pärchen haben die Steuerrechnung erhalten.
Mit den heutigen tiefen Hypothekarzinsen bezahlen Peter und Sonja deutlich mehr Steuern.
Zehn Jahre später.
Peter und Sonja haben einen Teil der Hypothek abbezahlt. Die Steuern steigen.
Rolf und Jenny haben noch eine Yacht gekauft.
Bei ihnen sinken die Steuern, weil das Vermögen schon bald aufgebraucht ist.
Peter und Sonja haben die Hypothek weiter amortisiert. Die Steuerrechnung ist weiter angestiegen.
Rolf und Jennys Auto und auch die Yacht sind in die Jahre gekommen.
Der Vermögen ist fast aufgebraucht. Und auch die Steuerrechnung ist tiefer geworden.
Die Pensionierung steht bevor. Schauen wir mal, wie sich dies auf die finanzielle Lage auswirken wird.
Beide Paare werden nach der Pensionierung kein Loneinkommen mehr erhalten.
Stattdessen bekommen sie dann die monatliche Auszahlung von AHV und BVG.
Beim Vermögen stehen Peter und Sonja gut da. Sie haben gespart. Ihre Vorsorge haben sie im eigenen Haus investiert.
Bei Rolf und Jenny ist das Vermögen aufgebraucht.
Rolf und Jennys Steuerrechnung ist deutlich gesunken. Das Einkommen aus AHV und BVG ist kleiner geworden.
Das Vermögen ist weg.
Peter und Sonja versteuern das Vermögen, das sie in ihrem Haus angespart haben und zusätzlich bringt die Versteuerung des Eigenmietwärts eine deutlich höhere Steuerbelastung.
Sie fragen sich, ob sich ihre Vorsorge wirklich gelohnt hat.
Sie haben gespart, um im Alter ein möglichst schuldenfreies Eigentum zu besitzen.
Nun werden sie vom Staat mit zusätzlichen Steuern bestraft.
Der Auseigentümerverband Schweiz kommt viele Zuschriften über.
Ich werde angesprochen von vielen Wohn-Eigentümerinnen und Wohn-Eigentümer,
die sich sehr ärgert über die Bestörung des Eigenmietwärts.
Und vor allem im Alter kann das zu einem Problem werden.
Heute, wo all das Vorsorge betrieben haben, wo ihre Schulden zurückzahlt haben
und heute möglicherweise von einer bescheidenen Pension und der AHV,
müssen Leben für diese kann der Eigenmietwärts um einen echten Problem werden.
Wir müssen ihn jetzt endlich mit dieser Petition abschaffen.
Wir möchten den Politik und der Politiker beimachen, unterschreiben und helfen sie mit,
dass das Ereignis rasch abgeschafft wird.
Weitere Argumente für die Abschaffung des Eigenmietwärts sowie Petitionsbögen
finden Sie unter www.eigenmietwert-abschaffen.ch
Falls Sie die Argumente überzeugt haben, können Sie Ihre Unterschiffe
für die Petition auch online abgeben.
Helfen Sie mit, die Politik in die Verantwortung zu ziehen. Besten Dank und auf Wiedersehen.
