In der Sendung vom 8. Februar 2017 hat Klagemauer TV darauf hingewiesen, dass föderalistische,
das meint dezentralistische Staatssysteme wie die Schweiz, darauf vorbereitet werden
sollen, zentralistisch regiert zu werden.
Dies geschieht nicht von einem Tag auf den anderen, sondern schleichend fast unbemerkt
Schritt um Schritt.
Damit wird auch die direkte Demokratie ausgetrickst, das meint das Mitbestimmungsrecht der
bestimmberechtigten Bevölkerung.
Einen Höhepunkt erlebte die Schweiz am 16. Dezember 2016, als das Parlament beschloss,
die am 9. Februar 2014 vom Volk angenommenen Masseneinwanderungsinitiative nicht nach dem
Volksauftrag umzusetzen.
Laut angenommenem Verfassungstext verlangte das Volk, dass die Schweiz die Zuwanderung
eigenständig steuert und dass jährliche Höchstzahlen und Kontingente für den Aufenthalt
von Ausländern in der Schweiz eingeführt werden.
Genau bis zum heutigen Tag, dem 9. Februar, hätte die Bundesverfassung demgemäß geändert
werden müssen.
Doch stellte sich die Mehrheit des Schweizer Parlaments dagegen, Maßnahmen zur Begrenzung
der Zuwanderung zu ergreifen und nahm damit einen klaren Verstoß gegen den Verfassungsauftrag
in Kauf.
Mit einer Todesanzeige in der Zeitung die Idee, wie es diese Woche die junge SVP auf
sarkastische Weise auf die Tatsache hin, dass der Bundesrat und das Parlament den mehrheitlichen
Volkswillen missachtet haben.
Mit Besturzung mussten alle Stimmbürger der schweizerischen Eidgenossenschaft den Tod
der Demokratie und des Volkswillens hinnehmen.
Die Totengeiber der Demokratie brachen sich beim Kniefall vor der EU-Irkrat ihren Stolz
und Ehre.
Der Eignutz stand vor den Interessen und dem Erklärten Willen des Volkes.
Unsere Angestellten, der Bundesrat und das Parlament, haben der EU und den EU-Kommissionen
ab sofort ein Mitspracherecht bei der Umsetzung der schweizerischen Bundesverfassung eingeräumt.
Wir wurden von unseren Parlamentarien und dem Bundesrat an die EU verkauft.
Die Tauegemeinde, Feierdenker, überzeugte Demokraten, der liberale Geist, die Solidarität, der
Werwille und die Selbstbestimmung, die Wähler, die an die Schweizer Demokratie glauben.
Tauerfeier entfällt Mangels Interesse.
Aus diesem Grund werden in diesem Zusammenhang auch immer mehr Stimmen laut, die von einem
Verfassungsbruch, Staatsstreich, ja gar einen Putsch sprechen.
Denn in einer Demokratie gehe die Herrschaft vom Volk aus.
Das Volk sei der Souverän und die Politik müsse den Willen des Volkes respektieren und
umsetzen.
Geschieht dies nicht, ist der Vorwurf eines Putsches nicht unbegründet.
Im nun folgenden Vortrag rollt der ehemalige SVP-Nationalrat Dr. Ulrich Schlür die ganze
Geschichte seit der denkwürdigen EWR-Abstimmung im Jahr 1992 bis zum Verfassungsbruch vom
16.
Dezember 2016 auf.
Bei der EWR-Abstimmung ging es um den Beitritt der Schweiz zum europäischen Wirtschaftsraum.
Was mit einem klaren Stände mir abgelehnt wurde.
Viele ausschlussreiche Momente wünschen wir Ihnen nun beim Vortrag von Dr. Ulrich Schlür.
Das ist eine verwirrende Vorgänge, die die EWR-Abstimmung beherrscht, etwas ordentlich
zu bringen, damit wir die Hauptlinie, was jetzt passiert, erkennen können.
Das Situation verwirrend ist, haben wir aus dieser Einführung bereits erfahren, dass
es einerseits um die Personenfreizügigkeit geht, haben wir erfahren, dass es aber auch
um das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU geht, haben wir erfahren, die Personenfreizügigkeit
ist ein Knackpunkt von diesem Verhältnis.
Man kann eigentlich nur noch eines ergänzen, zu dem, was Herr Erb gesagt hat, es ist genau
genommen, nicht so, dass der Bundesrat jetzt will, was er will und sich nicht mehr ab
die Verfassung halten.
Man macht nicht, was der Bundesrat will.
Der Bundesrat ist mit den Umsetzungsvorschlägen für die von Volk und Ständen beschlossene
Initiativen gegen die Massen-Einwanderung x-mal auf Brüssel gegangen und er macht
jetzt, was Brüssel will, nicht, was der Bundesrat von sich aus will, das ist das Neue.
Und das, was Brüssel will, hat mit unserer Verfassung nicht mehr viel zu tun.
Es ist sicher einer der Grundsätze in diesem Verhältnis.
Brüssel will keine direkte Demokratie.
Brüssel will nicht, dass von Bevölkerungen in einzelnen Ländern irgendwie mitbeinflusst
wird, mitentschieden wird, wie ein Verhältnis soll sein und das spüren wir jetzt.
Also die Ausheberlich von der direkten Demokratie, das macht Bern im Einverständnis mit Brüssel,
also nicht das Bern der Gegenwehr, die regieren natürlich auch lieber, ohne dass da irgendjemand
reinredet, aber was jetzt passiert ist, das ist aus dem Verkehr mit Brüssel entstanden.
Und da kommen wir jetzt auf einen Grund, der noch weiter zurückgeht als die neue Bundesverfassung,
nämlich auf den 6. Dezember 1992, DWR-Abstimmung.
Dort ist ja EWR EU-Frage, so hat der Bundesrat immer bezeichnet, DWR Trainingslager für
den EU-Beitritt zur Diskussion gestanden und mit dem Ergebnis, mit dem Nein von Volk und
Stand zu dieser Vorlage zum EWR-Vertrag hat sich der Bundesrat bis heute nicht abgefunden.
Er ist bis heute daran das Gegenteil von dem allmählich schrittweise mit Sachzwang
umzusetzen, als Volk damals beschlossen hat.
Und das kann in einer direkten Demokratie auf die Länge nicht gut gehen.
Wenn in einer direkten Demokratie die Regierung etwas grundsätzlich anders will, als der
Souverän beschliesst, dann gibt das früher oder später schwierige Konflikte und die
haben wir jetzt.
Der Konflikt geht um Personenfreizügigkeit.
Er geht darum, dass das Schweizer Volk in einer Initiative, die vom Parlament als Gültig
erklärt worden ist, also alles völlig rechtenspassiert, Beschlüsse gefasst hat, wo der Bundesrat
jetzt sagt, er setzt sich nicht um und wo das Parlament den Bundesrat stützt, in dem
nicht umsetzungsentscheid.
Warum ist es überhaupt so weit gekommen?
Ich muss mir im Bundesrat immer sagen, jetzt stelle doch mal die Frage EU beitritt, ja
oder nein, jetzt stelle doch die mal zur Diskussion.
Lass mal darüber abstimmen, dann haben wir noch einmal die Nachherklarheit.
Wenn das Volk sagt, wir wollen die EU, dann ist es klar, dann ist es zur Souveränität
und ist für sich bereit und will, dass in wesentlichen Fragen in Zukunft Brüssel
sein wird, wie es geht und nicht mehr die Schweiz sein wird, aber die Frage stellt
den Bundesrat nicht, weil er weiss, er wird sie verlieren, er wird sie hoch verlieren.
Es werden ja ständig Umfragen angestellt und da müssen Sie sich schon vor Augen führen,
dass sich die Abverhältnisse ganz grundlegend und ganz entscheidend geändert haben.
Wo EWR-Vorlage, Anfang 1992, in Diskussion gekommen ist, haben wir so eine Umfrage
gemacht.
Da haben 85% der Schweizer Bevölkerung gesagt, wir sind der Meinung, es läuft jetzt in
der richtigen EU-Beitragung, also der EU-Beitragung kommt, wir sind im Prinzip dafür.
85%.
Und dann hat die Kampagne angefangen, wo ein ganzes Jahr gegangen ist, eine sehr intensive
politische Auseinandersetzung und in dieser politischen Auseinandersetzung ist es gelungen,
eine Mehrheit der Bevölkerung zu überzeugen, das ist der falsche Weg, den gehen wir nicht.
Und dann ist es zu dem Nein gekommen.
Und der Bundesrat hat angefangen zu studieren, was machen wir jetzt, dass wir gleich das
überkommt, was wir jetzt wollen und er macht jedes Jahr, jedes Jahr macht ETH im Auftrag
vom Bundesrat die Umfrage und heute ist der Anteil von denen in der Schweiz, wo der EU
beitreten soll zwischen 15% und 16%, also gegenüber 1992 hat es genau gekehrt, von 85 Jahren um
15, nein, ist es jetzt noch 15 oder 16, die sagen, man glaubt, das ist der richtige
Weg und die anderen sind dagegen.
Und weil das so ist, gibt es keine Volksabstimmung, wollt ihr den EU-Beitritt ja oder nein?
Aber der Bundesrat hat den EU-Beitritt auch nachher mehr wie er nein zu seinem strategischen
Ziel erklärt.
Er hat offiziell gesagt, das strategische Ziel vom Bundesrat sei, den EU-Beitritt herbeizuführen.
Und das ist der Anfang von dem Unheil, dass die Regierung etwas grundsätzlich anders
macht als das Volk will.
Und darum reden wir jetzt von schleichendem EU-Beitritt oder von EU-Beitritt und Hintertür, also
Sachzwang schaffen, wo man am Schluss sagt, ja, wir sind jetzt eigentlich drin und wo
wir eigentlich gar nie das haben wollen und beschlossen haben.
Und da hat es einen gescheiten Professor gegeben und da kommt jetzt die Nachführung
von der Bundesverfassung ins Spiel, da hat man ja, also muss ich zuerst einmal sagen,
die Nachführung, das war keine neue Verfassung rechtlich, sondern man hat gesagt, man tut
gewisse, als Antiquiert, angeschauten Formulierungen, tut man in modernen Sprachgüssen und man tut
gewisse Neuerungen, die in Volksabstimmungen beschlossen haben, anders einordnen in dieser
Verfassung, dass sie wieder einen logischen Aufbau hatten und so weiter.
Es geht nur um eine Nachführung, um nichts Neues.
Und unter anderem hat man in diese Verfassung hingeschrieben, die Eidgenossenschaft beachtet
das Völkerrecht.
Das ist der berühmte Kernsatz und das ist natürlich so und das kann man auch in allen
Materialien anschauen aus dieser Beratung, dass man gesagt hat, das machen wir ja schon
immer.
Selbstverständlich schaut man immer, was sich völkerrechtlich tut.
Selbstverständlich ist das etwas, was man beachtet.
Obwohl das Völkerrecht ist nie einen Duft geschrieben, das hat sich ergeben aus Konventionen,
aus Vertragsabschlüsse, im Prinzip ist jeder Vertrag, den man international macht, ein
Teil vom Völkerrecht, es gibt Leute, die sagen, dass wir einmal einen Plus gefasst haben
im Nachgang zu der EU, dass man kein Servila heute mehr, also Derm, wo man Servila heute
rausmacht, aus Argentinien importiert, sondern jetzt neu aus Brasilien.
Das ist natürlich, hat völkerrechtliche Geltung, weil es ein Vertrag ist, das unter dem Prinzip
steht, packt das und servanda, also Verträge, die man macht, halten man auch ein.
Aber das ist ja lächerlich, so etwas zu sagen, das hat jetzt Verfassungsstufen.
Es gibt Tausende und Abertausende von Verträgen, die insgesamt als Völkerrecht bezeichnet
werden, aber im Gegensatz zum Strafrecht oder zum Zivilrecht und so weiter, gibt es
kein Gesetzbuch, das euch aufgeschrieben ist und da gibt es natürlich X Widersprüche
in dem Völkerrecht und jeder sagt misischgültig und der andere sagt, nein misischgültig,
da können wir nie auf eine rechtliche Basis, wo man kann sagen, eine Bevölkerung ist der
Auffassung, unsere Rechtsbasis stimmt, mit der können wir leben, wie sie das macht
mit dem Zivilrecht, mit dem Strafrecht und so weiter, wo alles, wie man so sagt, codifiziert
ist.
Und dann ist in die Scheide Professor gekommen, der Herr Daniel Thürl, Staatsrechtler der
Universität Zürich, der schon mal vom Bundesrat angegangen wurde, es will zu dieser Frage
mal ein Gutachten machen.
Das hat er gemacht und das hat er im Juli 2010 abgeliefert und der Bundesrat hat das als
sobri Sand angeschaut, dass er es als kein Gutachten erklärt hat.
Schon das, meine Damen und Herren, ist illegal, in Friedenszeiten, in Kriegszeiten kann der
Bundesrat so Sachen machen, in Friedenszeiten dürfen keins abkommen oder Gutachten oder
irgendetwas als Geheim erklären und vor dem Parlament versticken.
Aber das hat er gemacht, es war allerdings so, dass man damals gemerkt hat, dass etwas
Hocs muss da oben sein, man hat irgendwie gemerkt, die diskutieren hier über etwas,
was wir eigentlich nicht wissen im Parlament, in den Russen, politisch gekommen sind, aber
es muss da etwas oben sein.
Und das ist, wenn man dann dahinterkommt, also Bern ist ja so ein grosser Apparat, sie
findet immer nach irgendwelcher Zeit, irgendeiner, der dann sagt, was dann da noch oben ist.
Und dann ist in der Weltwoche ein Teil Abdruck und in der Schweizer Zeit ein Teil Abdruck
gewesen und der Bundesrat hat nichts gesagt, und plötzlich hat er erklärt, dass sie
gegen Keimhaltung aufheben, also es hat gestummen, was man gebracht hat, dann mussten sie aufheben.
Und in diesem Gutachten steht etwas sehr frisans, was jedem verständlich gemacht hat, dass
der Bundesrat das zum Keim-Gutachten erklärt hat, nämlich einen Ratschlag am Bundesrat,
wie er die Schweiz in die EU inlösen kann, ohne dass er eine Volksabstimmung braucht.
Das ist der Kernpunkt von diesem Gutachten und der Ratschlag lautet so, ihr Bundesrat
muss alles, was in der EU passiert, was in der EU beschlossen wird, als Völkerrechte
erklärt. Und wir müssen immer von Völkerrechten reden, von dem, der die EU macht. Und wir
müssen dann sagen, ja, Völkerrecht, das ist ein Recht, das nicht nur für diejenigen
gilt, die direkt betroffen sind. Also EU-Rechte kann man sagen, gut, das gilt für die EU-Mitglieder,
sondern wir müssen immer sagen, eigentlich gilt das für ganz Europa, das ist so bedeutend,
die EU ist so eine wichtige Organisation, dass das, was sie beschliesst, gilt für ganz
Europa oder sogar noch über Europa raus. Und ist Völkerrecht und ist deshalb über
Geordnungsrecht. Und ein Kleinstad, wie die Schweiz, kann sich dem nicht entziehen. Ihr
müsst das einfach über die Völkerrechtsschiene einbringen und sagen, ja, was dort mal festgelegt
worden ist, da kann die Schweiz dagegen nichts machen. Das hat man erstens dort einmal erkennt
und zweitens haben wir dann gleich mal gemerkt, dass wird durchgespielt bei der Personenfreizügigkeit.
In dem Reden eine Volksabstimmung zur Personenfreizügigkeit, also zur Masseneinwanderung
hat sie geheißen, durchaus zuzuladen, aber er einfach sagt, ja, man könnte sie aber
nur so umsetzen wie in Brüssel gestattet. Denn Brüssel hat über Europa in die Personenfreizügigkeit
beschlossen und die ist rechtsverbindlich, gegen die gibt es nichts, das ist übergeordnete
Völkerrecht. Das ist ein Verfassungsbruch gegenüber der Schweiz. In der Schweizer Verfassung,
in der Schweizer Bundesverfassung, auch in der Nachnachtwürde, ist es ganz klar, dass
die Volkssouveränität gilt, was der Souverän beschliesst in Volksabstimmungen, also Mehrheit
der Stimmberechtigten, was die beschliesst, das ist verbindlich auf allen Stufen. Das ist
es, was aus der Kraft gesetzt worden ist, bei der nicht Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.
Das ist gemacht worden, nicht aus freien Stücken, sondern das ist gemacht worden, wie es Brüssel
so hat. Und jetzt hat man da den schönen Begriff gefunden, ja, man macht wenigstens ein Inländervorrang.
Und wir machen ein Inländervorrang light, hat man dann nachher noch gesagt. Und jetzt
wollen sie wissen, ich meine, das ist, wo wir jetzt genau unterscheiden, auch in der
Initiative gegen Masseneinwanderung ist vom Inländervorrang dreht. Also dort heisst
sie ja einerseits, man will die Einwanderung beschränken durch jährlich festgleitig
und kontingent, also man durch jährliche Nubergrenzen setzt. Und dann, ich meine, das ist Gegenpersonenfreizügigkeit,
das ist klar. Und dann gibt es in diesem Rahmen auch ein Inländervorrang. Aber Inländervorrang
mit Personenfreizügigkeit und Inländervorrang ohne Personenfreizügigkeit ist nicht das
Gleiche. Es ist ja interessant, dass die, die jetzt für den Inländervorrang light
applaudieren, die reden nie von Schweizerinnen und Schweizer, gilt denn das für Schweizerinnen
und Schweizer, es gilt für Inländer. Aber was ist in Inländern im Rahmen der Personenfreizügigkeit?
Personenfreizügigkeit, das ist der Kerne der Personenfreizügigkeit, die verbietet jegliche
Privilegierung von Leuten aus Gründen ihrer Nationalität. Also im Rahmen der Personenfreizügigkeit
darf Deutschland für die Deutsche nicht besseres Recht schaffen als für andere aus der EU.
Und wenn man das auf die Schweiz bezieht, heisst das, Inländervorrang im Rahmen der
geltenden Personenfreizügigkeit, das stellt jeden rechtmäßigen Einwohner vom EU-Land
dem Schweizer absolut gleich. Es ist nicht einmal so, dass er in der Schweiz wohnt. Also wenn
einer, sagen wir in Saloniki oder in Tampere oder weiss ich was, im Internet sieht, da
ist er stellfrei in der Schweiz, wo mich interessiert. Ich will mich darum bewerben, dann ist er für
die Schweiz, wenn so lange Personenfreizügigkeit gilt, ein Inländer. Er muss nicht den Wohnsitz
hier haben. Wenn er in den rechtmäßigen Einwohnern vom EU-Land ist, muss er die Schweiz
als Inländer behandeln. Das ist das Wissen dieser Personenfreizügigkeit. Und das ist
das, was wir mit der Initiative gegen Masseneinwanderung gesagt haben, das ist nicht aufrechterhalten.
Das kann man so nicht machen. Ich meine, das kann möglicherweise ein grosses Staat
das vielleicht so handhaben, aber ein kleines Staat wie die Schweiz kann das so nicht handhaben.
Und darum ist schon der Begriff vom Inländervorrang im Rahmen der Personenfreizügigkeit oder
von Inländervorrang leid im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Einfach die Unfaire braucht, wenn man den Bevölkerung
nicht sagt, Inländervorrang im Rahmen der Personenfreizügigkeit stellt jeden EU-Bewohner,
wo immer, dass er wohnt, jedem Schweizer gleich. Also wenn einer sagt, ja das ist doch ein Vorteil
für so 50-Jährige, 52-Jährige, 55-Jährige Schweizer, die sind geschützt am Arbeitsplatz.
Überhaupt nicht. Die sind absolut null geschützt an ihrem Arbeitsplatz, weil der 20-Jährige
in Portugies muss gleich behandelt werden, wie der 55-Jährige Schweizer. Das hat man
mit der Initiative gegen Masseneinwanderung verhindert und das ist das, was jetzt nicht
umgesetzt wird. Und das ist der ganz grosse Unterschied zwischen der bundesrätlichen
Politik und dieser Politik, die SVP mit dieser Masseneinwanderungsinitiative hat wollen durchsetzen.
Und um das geht es jetzt in aller nächster Zukunft. Der Bundesrat will in dem er die
Personenfreizügigkeit als übergeordnete Völkerrecht erklärt, an der Verfassung vorbei,
er fragt den Bürger nicht, wenden das oder wenden das nicht, wo der EU-Recht im
Schweizer Recht überstülpt. Und das ist einfach nicht das Griechenrecht. Er will also, er
beraubt den Souverän der Möglichkeit, zu bestimmen, welches Recht in der Schweiz
gelten. Und was das natürlich besonders gravierend ist, meine Damen und Herren. Das Bundesgericht
macht das mit. Das Bundesgericht hat den November 2015 einen Grundsatzentscheid geführt, das
heisst, wenn man es genau nimmt. Es war nur ein Kammerer vom Bundesgericht, es war nicht
das gesamte Bundesgericht, aber es halten sich bis jetzt dran. Wo heisst, ich könnte
in der Schweiz zur Personenfreizügigkeit sagen, was er will. Wir wenden in Sachen
Personenfreizügigkeit, EU-Rechte an, das ist übergeordnet und die Schweiz muss sich
demgegenüberfügen. Das ist eine ganz schwierige Situation. Sie können keine Initiativen
machen gegen das Bundesgericht. Das stellt uns wirklich vor Problemen, wie wir sie in
den Jahren vor mir hatten. Das SVP hat jetzt entschieden, das Referendum, das wir nachher
noch davon gehören, dass sie das nicht ergreift, weil uns das in einen Zustand zurückversetzt,
wo wir die Initiativen dagegen gemacht haben. Wir wollen doch nicht, dass wir für einen
Zustand kämpfen, wo die anderen nachher sagen können, ah, wir sind gar nicht mehr so
interessiert an dieser Initiative. Wir haben das Referendum gemacht, dass das wieder in
Kraft gesetzt wird, bevor die Initiativen umgesetzt werden. Darum ist bei uns der
Entscheidung gefallen und da ist jetzt eine Arbeitsgruppe dran, die sagt, wir können
nicht nur die Personenfreizügigkeit aufheben, weil wenn wir das machen, kann der Bund
sagen, ja gut, es ist jetzt passiert, aber wir können uns nicht daran, hinter drei
Wochen später einen neuen Vertrag zu machen, weil Vertrag macht exekutiven, nicht legislativen.
Das können wir machen, dann sind wir wieder gleichweilig. Darum hat man gesagt, man muss
in einer Initiative verhindern, dass überhaupt über die Personenfreizügigkeit verhandelt
werden. Man muss in der Bundesverfassung ein Verbot haben von der Personenfreizügigkeit.
Das muss man jetzt richtig formulieren, dass das erste Leute versteht und zweitens, dass
man das dann auch durchbringt, in den Volksabstieg. Aber das ist der Kern, wo es darum geht. Und
der Bundesrat geht den Weg, dass er sagt, wir tun einfach die Stilschweigung ohne Volksabstieg,
EU-Rechte anwenden, dass sich die Leute daran gewöhnen, dass das jetzt gilt. Und dann
haben wir die Situation, dass die Wirtschaft, das sagen wir es genauer, die Wirtschaftsverbände
eine sehr verhängnisvolle Rolle mitspielt. Mit einer Argumentationskette, wo wir nun
wirklich sagen können, dass kann man auch leicht begründen, wo also wirklich nichts anderes
als ein Lügengebäude ist. Nämlich mit der Behauptung, wenn ihr mit der Personenfreizügigkeit
nicht das machen, das Brüssel will, dann keiert alle bilateralen Verträge weg. Das ist
das Ende der Bilateralen. Dann wird die Schweiz ausgeschlossen vom EU-Binnenmerk. Dann sind
wir isoliert und abgeschottet und können dann in den Bergen herumkraxeln. Aber miteinander
haben wir nichts mehr zu tun. Meine Damen und Herren, das ist eine ganze, eine grube
und eine böswillige Lüge, die da aufgebaut wird. Erstens. Das Verhältnis, das Grundverhältnis
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Das, das sichert, dass die Schweiz am
europäischen Markt teilnehmen kann. Wir sind nicht mitgegleitet mit, aber wir haben
mehr Zugang und der EU hat mehr Zugang in die Schweiz. Im zollfreien Mehrzugang. Das
ist festgehalten im Freihandelsabkommen vom Jahr 1972. Und das Freihandelsabkommen hat
nichts zu tun mit bilateralen Verträgen unter den sogenannten Geodien-Klauseln, die Verträge
automatisch aus der Kraft setzt. Das regelt den Zugang zum Binnenmerk. Dazu gibt es
einen gemischten Ausschuss. Hälfte der EU, Hälfte der Schweiz. Die müssen, die treten
zusammen, wenn es Probleme gibt, also wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt in der Anwendung
von dem Vertrag. Sie haben seit Jahren kein Problem mehr lösen müssen. Es gibt kein.
Die kommen einmal jährlich zusammen, um festzustellen, es läuft bestens. Es ist für beide Seiten
gut, beide Seiten profitieren. Und kein Mensch in dem Gremium, retten von, man soll das aufheben
oder man soll das schreden oder weiss ich was. Das funktioniert für beide Seiten gut.
Und wenn man dann noch Zahlen anschaut, dann stellt man fest, seit Jahren die Schweiz
bezieht aus der EU wesentlich mehr als sie in die EU liefert. Die Schweiz ist ein Hund
von der EU, und zwar der Zweige Grösche. Das ist nicht ganz unbedeutend. Amerika ist
der Grösche. Die Schweiz ist der zweite grösste Hund der Europäischen Union. Ist noch vor
China bei der Import. Und was nicht ganz unwissentlich ist, was von Schweizer Betrieb aus der EU importiert
wird, wird zahlt. Also die EU nicht unbedingt gewöhnt von allen Ländern. Von einer Mehrheit
ist das nicht zahlt. Also wenn man jetzt hier mit den Südländern vergreift, das finanzierte
deutsche Bundesbank. Die geben ihnen Geld, dass sie in Deutschland etwas kaufen. Die
Aufrüstung der griechischen Armee, finanzierte deutsche Bundesbank, man hört an mich jemanden
von deinen sogenannten Target-Krediten, wie das läuft. Die betragen jetzt in Deutschland
ungefähr 650 Milliarden Euro. Gut haben die, die die haben, die jedem klar sind, das
können wir jetzt nie mehr über. Das ist mit der Schweiz nicht so. Die Schweiz zahlt,
also die Schweizer Betrieb zahlt. Sie sind gute Kunden. Und darum muss man sagen, sie
müssen mal genau analysen und analysen. Die, die behaupten, die Bilaterale werden gestredet.
Das sind Bundesbärnern, das sind nicht einmal Brüsseler. Die rüssen das schon dort und
die sagen natürlich auch, wir müssen ja gar nichts sagen, wenn sie da die jetzt bären
schon immer sagen, können wir uns ja zurückhalten. Aber sie sagen es auch nicht, weil sie genau
wissen, dass es falsch ist. Und dann kommt die Frage mit den Bilateralen. Personenfreizügigkeit
ist ein Vertrag von den sieben Verträgen von Paket, sogenannten Paket 1. Und bei diesem
Paket 1, bei den sieben Verträgen, steht tatsächlich drin, wenn ein Vertrag gekündigt wird, dann
fallen die anderen nach sechs Monaten dahin. Aber in jedem insbesondere Personenfreizügigkeitsvertrag,
sie ist an zwei Orten bestimmig enthalten, dass dann, wenn sich die Verhältnisse völlig
anders entwickelt, als man bei Vertragsabschluss angenommen hat, dass jeder Vertragspartner
das Recht hat, seinen Partner zu ersuchen, dass man die Sachen neu aushandelt. Und das
hat ja die Initiative gegen die Masseneinwanderung verlangt. Das steht dort drin, man muss mit
der EU neu verhandeln und zu neuen Lösungen kommen. Meine Damen und Herren, die Verhandlungen
sind nie aufgenommen worden. Bevor Verhandlungen aufgenommen werden, muss der Bundesrat ein
Mandat beschliessen. Das Mandat muss an den Kommissionen, den aussenpolitischen Kommissionen
von beiden Parlamentskammern vorlegen, muss dort diskutiert werden. Der Bundesrat ist
zwar nicht gehalten, alles zu übernehmen, was dort allenfalls gesagt wird. Aber es ist
obligatorisch, es muss vorgelegt werden. Ist bis heute nichts vorgelegt worden. Der
Bundesrat sagt, er hätte ihn in Brüssel sondiert. Und die Brüsseler wählen nicht. Also ich
meine, es ist natürlich klar, wenn man geltet und sagt, geltet, die wollen ja sicher nicht,
oder, dass wir mit euch verhandeln, dass die sagen, ja nein, ja, ja, ja, ja, ja, ja,
wir schauen dir selber, wie er das macht. Aber so ist es gelaufen. Genau so ist es
gelaufen. Ein formeller Antrag, wir wollen mit euch verhandeln, weil sich die Einwanderung
verzäfacht hat. Und das ist eine grundlegende Änderung. Es ist nie passiert bis heute.
Das ist die Ausgangslage. Das Begegern um neue Verhandlungen hat nichts zu tun mit der
Verkündigung von einem Abkommen und hat nichts zu tun mit dem Bruch von einem Abkommen.
Die Schweiz hat Personenfreizügigkeit weder gekündet, noch gebrochen. Sie hat auf Grundlage
von der Art. 14 und 18 von diesem Vertrag den Auftrag überkommen, um Neuverhandlungen
zu ersuchen. Aber Neuverhandlungen tun keine Giotinen auslösen. Wenn Sie bei diesen Neuverhandlungen
nicht so sagen, wir wollen das und das Ergebnis, und wenn das nicht kommt, dann ist alles fertig.
Aber auf Neuverhandlungen muss ein Partner eintreten. Das kann man nicht einfach sagen,
machen wir nicht. Für mich ist kein Zweifel, da wird die EU darauf eintreten. Das hat ein
länger Seilizier gegeben, hin und her. Für die Schweiz wäre etwas erreichbar. Genau
wie für England auch etwas erreichbar ist. Die werden sie jetzt durchsetzen. Die werden
sie jetzt zeigen, wie man eine solche Verhandlung führt. Aber der Bundesrat will ja dort hin.
Er will ja sich unterwerfen. Er will das machen, was den Brüssel sagt. Er verhandelt nicht
im Interesse der Schweiz, sondern er hat strategische Ziele. Wir wollen dann dort dabei sein. Da muss
man einfach sagen, so nicht dürfen wir die Verhandlungen nicht schicken. Wer die eigenen Interessen
nicht sich getraut wahrzunehmen, hat an einer Verhandlungsfront schlicht und einfach nichts verloren.
Ich meine, wenn Herr Dovatt will, der ja von mir aus in früheren Verhandlungen keine schlechte
Rolle gespielt hat, jetzt einer von den Ersten ist und sagt, wenn er hier verhandelt,
dann müssen wir ihn schauen, wie die EU reagiert und so. Ja gut, er ist unser Chefunterhänder.
Dann muss man ihn entlassen und einen anderen schicken, der nicht von Anfang an Angst hat
vor denen, was die hier sagen können. Wir sind ein Land, das etwas zu verteidigen hat.
Eines der weniger Länder in Europa, wo man sagen kann, es ist wirtschaftlich noch einigermassen
gesund. Es ist finanziell noch einigermassen gesund. Es ist ein guter Kunde vom Verhandlungspartner.
Das kann man doch in die Waagschale werfen. Man muss einfach den Willen haben. An dem
Willen mangelt es und es ist die Aufgabe des souveräne in einer Auseinandersetzung,
die ohne jeden Zweifel wird schwierig sein, die Rückschläge wird haben, die viel Ärger
wird einbringen, wo es Scharfe Auseinandersetzungen gibt, was dann wieder zu Medienvorwürfen
führt. Man sagt, es ist steil los, wenn man auf seinem Standpunkt beharrt, das müssen
wir durchheben. Ich meine, die Zeit insgesamt, die arbeitet für uns. Die EU ist in einer sehr
schwierigen Lage. Und ich meine, was jetzt sich da mit dem Brexit passiert, bei der entschlossen
Frau, die da unumwunden sagt, wir wollen diese Personenfreizügigkeit nicht mehr. Wir wollen
selber bestimmen, wer in England darf wohnen und wer nicht in England darf wohnen. Das
sind natürlich Aussichten, die man von der Schweiz aus nutzen müsste. Schwierig ist, dass
niemand weiss, was wir in unseren unmittelbaren Nachbarländern nur schon in zwei Jahren für
Leute oder Regierungen haben, für Kräfte oder Regierungen, welche Kräfte das Verhältnis
bestimmen. Das ist völlig unsicher. Europa trautelt in einer Periode von Unsicherheiten,
von Wachsenfällen, wo grossen Schwierigkeiten werden zu bieten. Für die Schweiz heisst das
Handlungsfähigkeit bleiben. Sich nicht binden, dass man plötzlich mit einem Entscheid
hineinzogen wird, wo man eigentlich muss sagen, das haben wir nie wollen, aber wir
sind jetzt. Handlungsfähigkeit behalten ist in unsicheren Zeiten, in krisenhaften Zeiten
auch etwas vom Wichtigsten, um es überleben, in Sicherheit und Freiheit zu sichern. Dankeschön.
