Netzdg Abstimmung, Bank-Krotterklärung des demokratisch-parlamentarischen Systems.
Sicherlich kennen auch Sie dieses berühmte Bild der drei Affen. Nichts hören, nicht
sehen, nichts sagen. Dieses Leitbild scheinen sich gegenwärtig die demokratisch gewählten
deutschen Volksvertreter auf die Fahnen geschrieben zu haben. Denn am 30. Juni 2017 verabschiedete
der Bundestag das von Justizminister Heiko Maas entworfene und höchstumstrittene
Internetscensurgesetz Netzdg, um gegen Hassrede und Fake News in sozialen Netzwerken vorzugehen.
Mit dem Gesetz werden Plattformbetreiber wie Facebook, Google, Twitter und Co. unter Androhung
von hohen Bußgeldern verpflichtet, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden aus den sozialen
Netzwerken zu entfernen. Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht gleich offensichtlich sei,
müssen innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden, auch dies ohne sorgfältige vorherige Prüfung.
Wie Klagemauer in eingeblendeter Sendung berichtete, kamen zahlreiche Experten zu dem Ergebnis,
dass das Netzdg verfassungswidrig und eine Grundrechtsbeeinträchtigung sowie ein staatlicher
Eingriff in die Meinungsfreiheit sei. Ungeachtet dieser gravierenden verfassungsrechtlichen
Bedenken wurde das als Staatstrojaner bezeichnete Gesetz unter höchst zweifelhaften Bedingungen
in der 244. Bundestagssitzung durchgewunken. In einem Redebeitrag kurz vor der Parlamentsabstimmung
im Bundestag äußerte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Johannes Fechner, ich glaube ernsthaft,
dass dies eines der wichtigsten Gesetze ist, dass wir in dieser Legislaturperiode beschließen.
Dies sieht ein Großteil der Bundestagsabgeordneten offensichtlich nicht so. Denn während nämlich
ein Tagesordnungspunkt zuvor bei der Abstimmung des Gesetzes, ehe für alle, noch 623 Abgeordnete
ihren Stimmzettel abgegeben haben, waren kurz danach bei der Abstimmung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
kaum noch 60 Vertreter aus verschiedenen Fraktionen im Sitzungssaal anwesend. Mehr als 90 Prozent
der Abgeordneten verließen demnach vor der Abstimmung über das umstrittene Internetcensurgesetz
den Sitzungssaal. Somit verweigerten die Abgeordneten, für die grundrechtlich verankerte Meinungsfreiheit
einzustehen, wie es dem Interesse der Bevölkerung entspräche. Doch ist der Bundestag wirklich
beschlussfähig, wenn nur ein Bruchteil der Mitglieder des Parlaments anwesend ist? Die
Regelung über die Beschlussfähigkeit des Bundestages findet sich in §45 der Geschäftsordnung
des Bundestages. Denach ist der Absatz 1 festgelegt. Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr
als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Dennoch erklärte Bundespräsident
Norbert Lammert die Abstimmung über das NetzDG als rechtskräftig. Laut der juristischen
Einschätzung der Website juramedial.de liegt das Problem jedoch in Absatz 2 dieser Vorschrift.
Dieser besagt nämlich, dass die Beschlussfähigkeit vermutet wird, sofern diese nicht von einer
Fraktion oder von anwesenden 5 Prozent der Mitglieder des Bundestags bezweifelt wird.
Und da niemand diesen Zweifel hervorbrachte, wäre der Bundestags bei der Verabschiedung
des umstrittenen Internet-Sensurgesetzes dementsprechend beschlussfähig gewesen.
Nun stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass das Interesse der Bundestagsabgeordneten,
die ja fast vollzählig im Haus zugegen waren, an diesem wichtigen Gesetz derart gering zu
sein scheint. Und dies, obwohl beachtliche Bedenken unter Fachexperten aus Politik und
Medien sowie Wirtschaft und Justiz als auch aus der Bevölkerung bekannt waren, die es
bei der Verabschiedung des staatlichen Internet-Sensurgesetzes im Bundestag zu vertreten galt.
Denn laut Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Die
Präsentation des Volkes vollzieht sich durch die von ihm gewählten Abgeordneten. Dabei übt
das Parlament als Ganzes die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus. Offensichtlich haben die
parlamentarischen Vertreter des Volkes die wichtigen und berechtigten Warnhinweise aus
der Bevölkerung das Netz-DG verfassungswidrig sowie ein staatlicher Eingriff in die Meinungsfreiheit
sei, wie die drei Affen nicht gehört, nicht gesehen und auch nichts gesagt. Demzufolge gleich
das Fernbleiben der gewählten Volksvertreter bei der Verabschiedung des Verfassungswidrig-Netz-DG
einer Bankkrotterklärung des demokratisch-parlamentarischen Systems in Deutschland.
