BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BVK 1/01 -

Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über den Antrag festzustellen,
dass das Verlangen der Antragsgegner nach Vorlage
a) des Haushaltsvoranschlages des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur mit Begründungen zum Landeshaushalt 2001,
b) des Entwurfs des Ministeriums für Finanzen und Energie für den Haushalt des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur für das Jahr 2001
vor der Kabinettsberatung,
c) der Haushaltsverhandlungsvermerke des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministerums für Finanzen und Energie
zum Landeshaushalt 2001,
d) der Verhandlungsvermerke zur Nachschiebeliste zum Landeshaushalt 2001,
gegen die Bestimmungen der Art. 2, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Art. 23 Abs. 3 Satz 1
der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein verstößt
Antragsteller:

Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel,

- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wolfgang M. Weißleder und Koll.,
Walkerdamm 4 - 6, 24103 Kiel Antragsgegner:

1. MdL

E... ,

2. MdL

J... ,

3. MdL

S... ,

4. MdL

S...

- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Koll.,
Mozartstraße 4 - 10, 53115 Bonn -

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hier: Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung auszusprechen, dass die antragstellende Landesregierung bis zu einer Entscheidung über den Antrag in
der Hauptsache nicht verpflichtet ist, dem Verlangen der Antragsgegner zu
entsprechen,
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt
am 23. März 2004 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 10. Oktober 2002, zuletzt wiederholt durch Beschluss des Senats vom 23. September 2003, wird erneut für die Dauer von sechs
Monaten, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung über den Antrag in der Hauptsache, wiederholt.
Hassemer

Broß

Osterloh

Mellinghoff

Lübbe-Wolff

Gerhardt

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2004 2 BvK 1/01
Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2004 - 2 BvK 1/01
- Rn. (1 - ), http://www.bverfg.de/e/ks20040323_2bvk000101.html
ECLI

ECLI:DE:BVerfG:2004:ks20040323.2bvk000101

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